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CoronavirusSARS-CoV-2 ist die Bezeichnung eines im Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan, Provinz Hubei, neu identifizierten Coronavirus.

VFG Schutzkonzept zum Download
Schutzkonzept Turnhallen zum Download
Schutzkonzept Hallenbad zum Download
Hygieneregeln Eltern-Kind-Turnen
Einverständniserklärung Sportangebote für Kinder
VFG Hygieneregeln Schwimmbetrieb.

Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Der VFG Meckenheim bietet sein Sportprogramm eingeschränkt, der jeweiligen Situation angemessen an.

Aktualisierung 3. April 2022, 18:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

das Infektions­geschehen in Nord­rhein-Westfalen und auch im Rhein-Sieg Kreis ist weiter­hin dynamisch. Vor diesem Hinter­grund ist es nach wie vor mit Rück­sicht auf Sie, unsere Mitglieder aber auch unsere Übungs­leiter*innen relevant, sich an die Abstands-, Kontakt- und Hygiene­regeln zu halten. Bis auf Weiteres werden wir die 3G-Regel aufrecht­erhalten, die AHA-Regeln beachten und benutztes Sport­gerät nach Gebrauch des­infizieren.

Neben den Corana Ein­schränkungen be­einflus­sen immer noch die Hoch­wasser­schäden unseren Sport­betrieb. Bitte prüfen Sie regel­mäßig online unseren Stunden­plan, um örtliche und zeitliche Verschie­bungen, als auch die Wieder­aufnahme von Sport­angeboten zu erfahren.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 27. Februar 2022, 18:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

nach­dem wir zum Jahres­beginn mit Verfüg­bar­keit des alten Rats­saals wieder mit einem begrenzten Angebot den Sport­betrieb wieder aufnehmen konnten, zeichnet sich jetzt erfreulicher­weise die Möglich­keit ab, mit der Wieder­verfügbarkeit der Fronhofhalle – wenn auch mit baulichen Einschränkungen - einige bislang ausgesetzte Sport­stunden wieder anbieten zu können.
Natürlich werden damit einige Verlagerungen von Sport­stunden verbunden sein, aber dies wird schrittweise und in enger Abstimmung mit den Übungs­leiter*innen geschehen.
Ein aktualisierter Stundenplan ist auf unserer Homepage eingestellt.

Ansonsten bleibt alles – die Corona Schutz- und Hygiene­maßnahmen betreffend – unverändert.
Da die Testungen in den Kindergärten und in den Schulen allerdings auf Selbsttest umgestellt wurden, bitten wir alle Eltern, Ihre Kinder immer vor dem Sport zu testen. Denken Sie daran – mit einem positiven Fall in der Gruppe können Sie das komplette Angebot mit all den Folgen für die Betroffenen lahmlegen. Das muss nun wahrhaftig nicht sein.

Also passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 23. Januar 2022, 18:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Weiterhin gilt für den Sport im Freien die 2G-Regelung und in Innenräumen die 2G+-Regelung. Mit den neuen Regelungen zur Testbefreiung werden zwar mehr Personen der Zugang zum Sport in Innenräumen ermöglicht, allerdings wird es für die Vereine schwieriger diese Ausnahmen nachzuvollziehen und zu kontrollieren. Der Kontrollaufwand für die geltenden Regeln, besonders aber der Nachvollzug sich beinahe täglich ändernder Regeln bei gleichzeitiger Strafandrohung für den Fall unzureichender Kontrollen, ist ehrenamtlich geführten Vereinen kaum noch zumutbar. Daher möchten wir Ihnen die Ausnahmen hier nochmals gesondert aufführen:

Von der Testpflicht ausgenommen bei 2G+ sind (Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen):

  1. Personen, die vollständig geimpft sind (also immer zweimal geimpft, auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson) und dann noch eine zusätzliche Impfdosis erhalten haben (die sogenannte „Booster-Impfung“),
  2. Personen, die eine Infektion durchlebt haben und entweder davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
  3. Personen, die vollständig geimpft sind, in den ersten 90 Tagen nach der zweiten Impfung (aber erst 14 Tage nach der zweiten Impfung, da diese erst dann vollständig ist), sog. „frisch Geimpfte“ und
  4. Personen, die im Besitz eines Genesenennachweises sind, die über einen positiven PCR-Test verfügen, der mindestens 27 Tage aber höchstens 90 Tage alt ist, sog. „frisch Genesene“.

Für wen entfällt im Sport die Testpflicht bei 2G+?

Für wen bleibt die Testpflicht im Sport bei 2 G+?

Weiterhin bestehen die bereits bekannt gegebenen Ausnahmen für Kinder und Jugendliche (siehe Landessportbund Nordrhein-Westpfahlen).
Die Nachweise einer Immunisierung oder negativen Testung sind beim Zutritt zur Sportstätte durch unsere Übungsleiter*innen zu kontrollieren und ein Abgleich mit einem amtlichen Ausweispapier muss vorgenommen werden.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 15. Januar 2022, 15:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

seit dem 13.01.2022 gelten nachfolgende Regeln auf Basis der Corona­schutz­verord­nung NRW für unsere Sport­angebote:

Für die gemeinsame Sport­ausübung drinnen gilt grund­sätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teil­nehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnell­test max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt).

Kinder bis zum Schul­eintritt sind immunisierten Personen gleich­gestellt (kein Test erforder­lich).

Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag sind aufgrund der Schul­testungen ebenfalls immunisierten Personen gleich­gestellt und benötigen, sofern sie neu dazu­stoßen, einen Alters­nachweis und ggf. einen Schul­nachweis.

Schüler*innen vom 16.-18. Geburts­tag sind durch Schul­testung den immunisierten Personen gleich­gestellt. Hier ist allerdings ein Schul-Test­nachweis oder ein aktueller Test­nachweis erforderlich.

Schüler*innen ab dem 18 Lebens­jahr und Jugendliche, die keine Schüler*innen sind, sowie Erwachsene müssen die 2G+ -Vorgaben erfüllen, also zusätzlich einen aktuellen Test­nachweis vorlegen.

Immunisierte Personen, die eine Auf­frischungs­impfung erhalten haben (geboostert) sowie
immunisierte Personen, die erneut infiziert und genesen sind, (sie gelten ebenfalls als geboostert) benötigen keinen aktuellen Test­nachweis mehr.

Hierbei ist „geboostert“ definiert als:

Personen, die über eine wirksame Auf­frischungs­impfung verfügen oder bei denen inner­halb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nach­gewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.
Über eine wirksame Auf­frischungs­impfung im Sinne dieser Verordnung verfügt, wer als geimpfte Personen nach § 2 Nummer 2 der COVID-19-Schutz­maß­nahmen-Aus­nahmen­verordnung zusätzlich eine weitere Impf­stoff­dosis als Auf­frischungs­impfung erhalten hat.

Diese neuen Regelungen gelten nicht nur für die Teil­nehmer an unseren Angeboten, sondern bei Kindern auch für deren Eltern, die Sport­hallen oder das Schwimm­bad aus persönlichen Gründen betreten wollen/müssen (z.B. Hilfe beim Umziehen …)!

Die bereits seit letztem Jahr bestehende Sonder­regelung des VFG bei unserem Schwimm­kurs (Kinder­garten­kinder müssen vor Antritt der Schwimm­kurs­stunde einen aktuellen negativen Test­nachweis vorlegen) bleibt zum Schutz der ganzen Schwimm­kurs­gruppe und auch Übungs­leiter/Gruppen­helfer bestehen, da die Aus­bildung im Lehr­schwimm­becken direkt an den Kindern erfolgt, dadurch kein Abstand einzu­halten ist und auch keine Maske getragen werden kann.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie auch von unseren Schwimm­trainern vor Ort.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 6. Januar 2022, 19:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

ich hoffe, Sie sind alle gut in das neue Jahr 2022 gestartet, für das wir Ihnen insbesondere Gesundheit und viele Glücksmomente wünschen.

Leider hat uns die vierte Welle der Corona-Pandemie noch gut im Griff und ohne Zweifel sind die Infektionszahlen der neuen Omikron-Variante und vor allem die Zahl der Todesfälle noch viel zu hoch. Daher sind die aktuellen Kontaktbeschränkungen nur richtig und konsequent. Aber es ist durchaus zu befürchten, dass sie jetzt weiter verschärft werden und am Ende wieder ein befristeter Lockdown auch für den Sportbetrieb in Innenräumen stehen könnte.

Aktuell sehen wir uns noch der Auflage 2G+ gegenüber und müssen entscheiden, wie wir damit umgehen. Erste Abfragen in einzelnen Gruppen haben gezeigt, dass doch in vielen Fällen die Bereitschaft der Teilnehmer besteht, sich vor Ihrem Sportangebot aktuell testen zu lassen. Anderen ist das Risiko nach wie vor zu hoch oder die Testauflage ist aus verschiedenen Gründen nicht machbar. Dafür haben wir volles Verständnis. Hier muss jede/r Einzelne für sich persönlich seine Entscheidung treffen.

Dabei müssen wir selbstverständlich auch an die Übungsleiter*innen denken, die ja auch bereit sein müssen, sich jeweils aktuell testen zu lassen – das bedeutet für einige bis zu vier Mal in der Woche. Aber auch hier habe ich schon durchaus positive Rückmeldungen erhalten.

Wie wird der VFG ab nächster Woche - vorbehaltlich einer Verschärfung der Kontaktbeschränkungen in der anstehenden Bund-Länder-Konferenz am Wochenende - den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb umsetzen:

Wir setzen auf unsere bewährten Schutz- und Hygienemaßnahmen und Beachtung der AHA-Regeln sowie auf die Disziplin unserer Teilnehmer*innen.
Alle Teilnehmer*innen müssen 2G+ Nachweise mit sich führen. D.h. Sie müssen vollständig geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen aktuellen Testnachweis vorlegen (getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test verfügen).
Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr sind immunisierten Personen gleichgestellt und gelten aufgrund der Schulpflicht und den verpflichtenden regelmäßigen Testungen in der Schule als getestet und benötigen keinen Testnachweis. Kinder vor Schuleintritt sind von der Testerfordernis befreit. Bei Schüler*innen ab 16 Jahren erfolgt der Nachweis durch eine Bescheinigung der Schule (z.B. Schülerausweis). Die Ferienzeiten sind hiervon ausgenommen. In diesem Zeitraum müssen Kinder und Jugendliche einen negativen Bürgertest in den Bereichen vorweisen, in denen die 3-G-Regelung greifen.

Sollte es am Wochenende keine weitere Verschärfung der Kontaktregeln auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen werden, könnten, soweit dies mit der Organisationsleitung, den Abteilungsleitern und den Übungsleiter*innen im Einzelnen abgeklärt ist, im Prinzip ein Großteil der derzeit bestehenden Angebote ab dem 10. Januar wieder starten.

Allerdings behalten wir uns vor, diejenigen Angebote, für die sich eine zu geringe Teilnehmerzahl abzeichnet, so dass sich die Durchführung als unwirtschaftlich bzw. unverhältnismäßig erweist, entweder auszusetzen oder den Start zu verschieben. Die Gruppen werden entsprechend von ihrem Übungsleiter/ihrer Übungsleiterin informiert.

Also beherzigen Sie bitte die aktuell geltenden Regeln, wenn Sie an Ihrem Sport teilnehmen wollen. Diejenigen, die sich entschieden haben, derzeit auf die Teilnahme am Sport zu verzichten, bitten wir - sofern dies noch nicht geschehen bzw. bekannt ist -, Ihren/Ihre Übungsleiter/in zu informieren.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 20. Dezember 2021, 19:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

das Jahr 2021 neigt sich dem Ende - ein wahr­lich schreck­liches Jahr für den Sport und den VFG ins­beson­dere. Was Corona mit seinen Lock­downs nicht schon zu­nichte­machte, erledigte das Hoch­wasser am 17. Juli 2021.

Der Schaden ist enorm – nicht nur materiell, sondern auch mit Blick auf unseren Mit­glieder­bestand. Ins­gesamt haben wir seit Beginn der Pandemie ca. 600 Mit­glieder verloren. Mit einigen Kraft­anstreng­ungen und viel Improvi­sation konnten wir zwar auch neue Mit­glieder gewinnen und so den Verlust ein wenig erträg­licher machen, aber insgesamt bleibt doch ein schmerz­licher Mit­glieder­schwund.

Wir haben uns, wie sie wissen, intensiv um Alter­nativen bemüht und konnten einiges er­reichen, wenn auch sicher nicht in der üblichen Qualität, die wir von einer Sport­stätte erwarten. Leider hat uns hier auch die Kommune nicht wirklich nach­haltig unter­stützt. Und so stehen noch immer über 80 Kinder und Jugend­liche, davon allein 50 mit ärztlicher Ver­ordnung, weiter­hin in einem „künst­lichen Lock­down“ mangels Hallen­zeiten.

Dass wir dennoch positiv in die Zukunft blicken können, verdanken wir Ihnen, den Mit­gliedern, die uns auch in dieser schwierigen Zeit die Treue gehalten haben, und vor allem auch unseren Übungs­leiterinnen und Übungs­leiter sowie unseren Gruppen­hefer­innen und Gruppen­helfer, die uns nie im Stich gelassen haben, auch wenn sie derzeit ihr Angebot mangels Verfüg­bar­keit an Räum­lich­keiten nicht durch­führen können.

Vor diesem Hinter­grund möchte ich mich bei Ihnen und unseren Übungs­leiter­*innen und Gruppen­helfer­*innen, aber auch bei den Vereinen, die uns in dieser Krise bereit­willig unter­stützt haben, ebenso bedanken, wie bei unseren Ko­operations­partnern, die mit uns diese Krise bislang durch­gestanden haben.

Ich hoffe für den Sport, für Sie und für uns, dass im neuen Jahr 2022 alles wieder besser wird und uns eine fünfte Welle und ein erneuter Lock­down erspart bleibt.

So wünsche ich Ihnen und Ihren Lieben ein fried­volles Weihnachts­fest, einen guten Über­gang in das neue Jahr 2022 und den not­wendigen Optimismus, der uns die Kraft gibt, nicht aufzugeben.

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 28. November 2021, 17:30 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

die vierte Welle rollt un­auf­haltsam – seit dem letzten Mittwoch gilt die 2G-Regel auch für den Sport. Für die Angebote, die wir bislang aufrecht­erhalten oder wieder anbieten können – für die Psycho­motorik und das Kinder­turnen gibt es leider noch immer keine Lösungen – gelten damit erneut verschärfte Regeln.
Ich bitte Sie herzlich, in den Stunden die bestehenden Schutz- und Hygiene­vorschriften weiterhin zu beachten und bei Symptomen für eine Erkrankung erst gar nicht zum Sport zu kommen. Für alle Interessenten, die erstmals ein Angebot besuchen wollen, bitten wir neben dem 2G-Nachweis (Impf­zertifikat und Personal­ausweis) Ihren Namen und die telefonische Erreich­barkeit in die Teilnehmer­liste einzutragen.
Natürlich prüfen wir regelmäßig, wie sich die Teilnehmer­zahlen vor dem Hinter­grund der steigenden Inzidenz­werte in den einzelnen Angeboten entwickeln und ob sich diese wirtschaft­lich noch tragen.
Eine solche Situation haben wir nun bereits bei dem Angebot Hatha-Yoga von Frau Scheel, das wir zunächst befristet bis Ende Januar 2022 aussetzen.
Nach wie vor gilt beim VFG: Die Gesundheit unserer Mitglieder und Übungs­leiter hat oberste Priorität.
Ob wir diese vierte Welle ohne Lockdown für den Sportbetrieb überstehen, kann niemand vorhersagen – ich hoffe, er bleibt uns erspart.
So wünsche ich Ihnen trotz der nicht berauschenden Lage eine besinnliche Vor­weihnachts­zeit, ein fried­volles Weihnacht­fest, einen guten Übergang in das neue Jahr 2022, das hoffent­lich besser wird und vor allem Gesund­heit für Sie und Ihre Lieben.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 14. November 2021, 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

seit uns das Hoch­wasser alle vier Hallen in der Schützen­straße genommen hat, sind fast fünf Monate vergangen.

Nach derzeitigem Stand ist der Sport­betrieb in diesen Hallen voraus­sichtlich bis Mitte des nächsten Jahres nicht mehr möglich. Die Schwing­böden müssen in allen Hallen und auch in den Dusch­räumen, Umkleiden und Fluren müssen die Böden erneuert werden.

D.h. wir müssen so lange mit Übergangs­lösungen leben - eine Neue ist die Nutzung des Alten Rats­saals im Ruhr­feld.

Ich möchte aber schon an dieser Stelle bereits warnend den Finger heben und auf die rasante Ent­wicklung der Inzidenzen verweisen - im Rhein-Sieg-Kreis liegen wir heute bereits über 150. Die vierte Welle ist da und es steht zu befürchten, dass die Pandemie außer Kontrolle gerät, wird politisch nicht endlich gehandelt. Das kann selbst­verständ­lich auch mit erheb­lichen Konsequenzen für den Sport­betrieb verbunden sein - möglicher­weise mit einem erneuten Lock­down oder erheblichen Ein­schränkungen für den Sport in Hallen.
Bis dahin bitte ich Sie alle, die geltenden Schutz- und Hygieneregeln streng zu beachten, wie dies bisher erfreulicherweise schon der Fall war. Eventuelle Verschärfungen wie 2G oder 2G+ werden wir dann natürlich auch zu berücksichtigen haben.

Bislang konnten wir folgende Übungs­stunden wieder anbieten:

Montag08.00 – 09.00 UhrBodyworkoutGemeindesaal Christuskirche
Montag08.30 – 09.30 UhrReha-Sport (Orthopädie)großer Raum Friedenskirche
Montag09.00 – 10.00 UhrRückenfitnessGemeindesaal Christuskirche
Montag09.30 – 10.30 UhrReha-Sport (Orthopädie)großer Raum Friedenskirche
Montag10.00 – 11.30 UhrTanzen hält fitGemeindesaal Christuskirche
Montag15.30 – 16.30 UhrBambini-ClubLüftelberg Halle
Montag16.00 – 17.00 UhrTai ChiLüftelberg zbV-Raum
Montag18.00 – 19.30 UhrTaekwondoLüftelberg Halle
Montag18.00 – 19.00 UhrWorkout am AbendLüftelberg zbV-Raum
Montag19.00 – 20.00 UhrArohaLüftelberg zbV-Raum
 
Dienstag17.45 – 19.15 UhrYogaLüftelberg zbV-Raum
 
Mittwoch08.45 – 10.00 UhrBodyworkoutLüftelberg zbV-Raum
Mittwoch09.30 – 10.30 UhrBodyfitLüftelberg Halle
Mittwoch10.30 – 11.30 UhrReha-Sport (Orthopädie)Lüftelberg Halle
Mittwoch13.00 – 15.30 UhrKoronarsportLüftelberg Halle
Mittwoch16.00 – 18.00 UhrSchwimmen Anfänger und FortgeschritteneFreizeithallenbad
Mittwoch18.50 – 19.50 UhrEnergy DanceLüftelberg Halle
Mittwoch19.00 – 20.00 UhrStep AerobicAltendorf/Ersdorf Halle
Mittwoch20.00 – 21.30 UhrMixed BodyfitAltendorf/Ersdorf Halle
 
Donnerstag07.00 – 09.30 Uhr3 Gruppen Reha-Sport (Orthopädie)Freizeithallenbad
Donnerstag09.00 – 10.00 UhrPilatesLüftelberg Halle
Donnerstag10.00 – 11.00 UhrFitness YogaLüftelberg Halle
Donnerstag11.30 – 12.30 UhrSchongymnastikLüftelberg Halle
Donnerstag13.00 – 15.00 UhrKoronarsportLüftelberg Halle
Donnerstag14.00 – 15.00 UhrPsychomotorik 1./2. SchuljahrGemeinschaftsgrundschule Merl (GGS)
Donnerstag15.00 – 16.00 UhrTurnmäuseLüftelberg Halle
Donnerstag15.15 – 16.15 UhrSport für Hochbetagte (60+)Pfarrsaal der kath. Kirche
Donnerstag16.00 – 17.00 UhrBambini-ClubLüftelberg Halle
Donnerstag17.00 – 18.00 UhrHatha YogaLüftelberg zbV-Raum
Donnerstag17.30 – 18.30 UhrLungensportFriedenskirche
Donnerstag18.30 – 19.30 UhrYoga für SchwangereFamilienzentrum Johannesnest
 
Freitag09.30 – 11.00 UhrPowergymLüftelberg Halle
Freitag10.00 – 11.30 UhrHatha YogaLüftelberg zbV-Raum)
Freitag11.00 – 12.00 UhrReha-Sport (Orthopädie)Lüftelberg Halle
Freitag14.00 – 15.00 UhrReha (Orthopädie)Lüftelberg Halle
Freitag15.30 – 17.00 UhrJazz DanceLüftelberg zbV-Raum
Freitag18.00 – 20.00 UhrSport-KarateLüftelberg zbV-Raum
 
Samstag14.00 – 16.00 UhrSport Karate (KIDO)Lüftelberg Halle
 
Und natürlich Outdoor: alle Nordic Walking Stunden finden statt.
Die Rückenfit-Stunde am Freitag musste zugunsten der Schule aufgegeben werden.

Mit Nutzung des alten Ratssaals ergeben sich folgende Änderungen:

Die in der obigen Auflistung rot gekenn­zeichneten Angebote werden im Zuge der Nutzung des Alten Rats­saals schritt­weise dorthin umverlegt. (Ausnahme: die beiden Reha-Stunden (Orthopädie) montag­morgens werden von der Friedens­kirche in die Christus­kirche verlegt).

Neu hinzu kommen im Alten Ratssaal nach derzeitiger Planung:

Montag17.00 – 18.00 UhrBreakdance (Planung ggf. 14tägig)
Montag20.15 – 21.30 UhrKonditionstraining für Männer
 
Dienstag15.00 – 16.00 UhrTanzmäuse
Dienstag16.00 – 17.00 UhrLet´s Dance I
Dienstag17.00 – 18.00 UhrLet´s Dance II
Dienstag18.00 – 19.00 UhrPowerworkout
Dienstag19.00 – 20.00 UhrStrong by Zumba
Dienstag20.00 – 21.00 UhrZumba
 
Mittwoch15.00 – 16.00 UhrReha-Sport (Orthopädie)
Mittwoch16.00 – 17.00 UhrWirbelsäulengymnastik
Mittwoch17.15 – 18.15 UhrBehindertensport Grp. I
Mittwoch18.15 – 19.15 UhrBehindertensport Grp. II
Mittwoch19.30 – 21.00 UhrTaekwondo (in Prüfung)
 
Donnerstag16.15 – 17.30 UhrReha-Sport (MS/Schlaganfall)
Donnerstag18.45 – 19.45 UhrReha-Sport (Orthopädie)
 
Freitag14.00 – 15.00 UhrEltern-Kind-Turnen (Planung, abhängig von Ausstattung)
 
Die Informationen über den genauen Start der einzelnen Angebote erhalten Sie von Ihren Übungsleiter*innen.

In Kooperation mit der OGS der GGS können wir zudem in der Halle der GGS anbieten:

Dienstag14.00 – 15.00 Uhr oder 14.00 - 15.30 UhrPsychomotorik (Vorschule)
Dienstag15.00 – 16.00 Uhr oder 15.30 - 16.30 UhrDancing Kids
(ob die spätere Uhrzeit möglich ist, steht im Moment noch nicht fest)
 
Donnerstag15.00 – 16.00 UhrBoys in Action

Noch­mals die dringliche Bitte an alle Mit­glieder

Vergessen Sie nicht, dass die aktuellen Corona­schutz- und Hygiene­regeln des Vereins gelten. „3G“ bleibt zunächst die Grund­bedingung für die Teil­nahme am Sport.

Aber wir brauchen natürlich nach wie vor Ihre Hilfe in der Form, dass Sie uns jetzt nicht frustriert den Rücken kehren, sondern ent­sprechend des aktuellen Aufrufes des Landes­sportbundes „Wir bleiben dabei“ uns treu bleiben.

Zum Schluss noch eine kurze Information zur Mitglieder­versammlung am 08.11.2021, mehr zur Mitgliederversammlung finden Sie in unserem Schaukasten.
Der alte Vorstand ist komplett wieder­gewählt. Neu hinzugekommen ist Esther Moßmann als Organisations­leiterin für Projekt­management.
Ab 01.01.2022 werden die Beiträge wie vorgeschlagen erhöht; Kinder/Jugend­liche 7,- €/mtl., Erwachsene 9,- €/mtl. Zugleich werden aber die Sonder­beiträge für Erwachsene um 1,- € gesenkt und der Sonder­beitrag Walken/Laufen entfällt ersatzlos.
Alle Vorschläge zur Satzungs­änderung wurden einstimmig beschlossen.
An dieser Stelle auch nochmals herzlichen Dank an die Spender für die Hoch­wasser­geschädigten - auch von den Betrof­fenen, die sichtlich gerührt waren, dass ihr Verein in ihrer schwierigen Lage an sie gedacht hat.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 12. September 2021, 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Aktuelle Information zum Sportbetrieb nach der Hochwasserkatastrophe

gut acht Wochen sind nun vergangen, seit uns das Hochwasser die Hallen in der Schützenstraße, den Sportraum im Caritashaus und die Halle in Odendorf und damit 80 % unserer Sportangebote genommen hat.

Nach derzeitigem Stand ist der Sportbetrieb in diesen Hallen mindestens bis zum Jahresende nicht mehr möglich. Die Schwingböden müssen in allen Hallen erneuert werden, wahrscheinlich müssen auch in den Duschräumen und Umkleiden und Fluren die Böden erneuert werden.

Inzwischen haben wir auch das gesamte Sportgerät, Schränke und Gitterwagen des Vereins aus den Hallen entfernt und im Luftgewehrstand der Schützen (kostenpflichtig) und in der Geschäftsstelle zwischengelagert. An dieser Stelle ein Dankeschön an die Helfer*innen und alle, die sich spontan angeboten hatten, ohne die wir die immense Reinigungs- und Transportaufgaben nicht hätten bewältigen können.

Was können wir nun im Sport noch bzw. wieder anbieten:
Nicht betroffen sind und weiterhin angeboten werden:

In Lüftelberg:
Montag16.00 – 17.00 UhrTai Chi(zbV-Raum)
Montag18.00 – 19.30 UhrTaekwondo(Halle)
Dienstag17.45 – 19.15 UhrYoga(zbV-Raum)
Mittwoch09.30 – 10.30 UhrBodyfit(Halle)
Mittwoch10.30 – 11.30 UhrReha (Orthopädie)(Halle)
Mittwoch18.50 – 19.50 UhrEnergy Dance(Halle)
Donnerstag09.00 – 10.00 UhrPilates(Halle)
Donnerstag10.00 – 11.00 UhrFitness Yoga(Halle)
Donnerstag15.00 – 16.00 UhrTurnmäuse(Halle)
Donnerstag16.00 – 17.00 UhrBambini-Club(Halle)
Donnerstag17.00 – 18.00 UhrHatha Yoga(zbV-Raum)
Freitag09.30 – 11.00 UhrPowergym(Halle)
Freitag11.00 – 12.00 UhrReha (Orthopädie)(Halle)
Freitag10.00 – 11.30 UhrHatha Yoga(zbv-Raum)
Freitag18.00 – 20.00 UhrSport-Karate(zbv-Raum)
* die Rückenfit-Stunde am Freitag musste zugunsten der Schule aufgegeben werden
* am 16.09.2021 fallen donnerstags alle Angebote bis 17.00 Uhr aufgrund der Geräteinspektion aus
Im Pfarrsaal der kath. Kirche Meckenheim:
Donnerstag15.15 – 16.15 UhrSport für Hochbetagte (60+) 
Im Familienzentrum Johannesnest:
Donnerstag18.30 – 19.30 UhrYoga für Schwangere 
In der Gemeinschaftsgrundschule Merl (GGS):
Donnerstag14.00 – 15.00 UhrPsychomotorik 1./2. Schuljahr 
Im Freizeithallenbad Meckenheim:
Mittwoch16.00 – 18.00 UhrSchwimmen Anfänger und Fortgeschrittene 
Donnerstag07.00 – 09.30 Uhr3 Gruppen Reha (Orthopädie) 
Und natürlich Outdoor: alle Nordic Walking Stunden

 

Natürlich haben wir alle denkbaren Möglichkeiten, einzelne Angebote an andere Orte zu verlegen geprüft bzw. befinden uns noch in Gesprächen.

Dies wird in einigen Fällen sehr wahrscheinlich Änderungen auch hinsichtlich Zeit und Wochentag zur Folge haben.

In einer ersten Gesprächsrunde bei der Stadt, die ich genutzt habe, um auf die prekäre Situation des VFG hinzuweisen, hatte der TV Altendorf/Ersdorf erfreulicherweise spontan Ausweichstunden angeboten, die wir inzwischen auch zugewiesen bekommen haben. Auch mit der evangelischen Kirche konnten wir entsprechende Vereinbarungen über Räumlichkeiten treffen, und natürlich haben wir uns noch Zeitfenster in Lüftelberg gesichert.

Unsere Kampfsport-Abteilung hat sich für die Taekwondo-Teilnehmer darüber hinaus gemeinsame Trainingszeiten beim Godesberger Judo-Club gesichert.

Für die Teilnehmer unserer Odendorfer Koronarsportgruppe haben wir vorübergehend Unterschlupf bei der Reha-Abteilung von Herta Buschofen gefunden und unsere Le Parkour-Angebote finden bis auf weiteres in Kooperation mit dem TVAltendorf/Ersdorf samstags dort in der Halle statt.

Natürlich wissen wir, dass nicht alle alternativen Räumlichkeiten ideal sind (z.B. Fliesenboden), aber für eine &Üuml;bergangszeit ist das aus unserer Sicht das kleinere &Üuml;bel und somit hinnehmbar – jedenfalls besser als kein Sport.

Allerdings sehen wir auch für 21 Angebote derzeit definitiv keine Möglichkeit sie zeitnah wieder zu realisieren. Vielleich kommt uns ja im einen oder andern Fall der Zufall zur Hilfe.

Was werden wir nun sehr wahrscheinlich zeitnah nach derzeitiger Planung zusätzlich wieder anbieten können
(einige Detailabstimmungen sind noch offen):

Montag08.00 – 09.00 Uhr Bodywourkout(Gemeindesaal Christuskirche)
Montag08.30 – 09.30 Uhr Reha (Orthopädie)(großer Raum Friedenskirche)
Montag09.00 – 10.00 UhrRückenfitness(Gemeindesaal Christuskirche)
Montag09.30 – 10.30 UhrReha (Orthopädie)(großer Raum Friedenskirche)
Montag10.00 – 11.00 UhrTanzen hält fit(Gemeindesaal Christuskirche)
Montag15.30 – 16.30 UhrBambini-Club(Lüftelberg Halle)
Montag18.00 – 19.00 UhrWorkout am Abend(Lüftelberg zbV-Raum)
Montag19.00 – 20.00 Uhr Aroha(Lüftelberg zbV-Raum)
Mittwoch13.00 – 15.30 UhrKoronarsport (Lüftelberg Halle)
Mittwoch08.30 - 10.00 Uhr Bodyworkout(Lüftelberg zbV-Raum)
Mittwoch19.00 – 20.00 UhrStep Aerobic(Altendorf/Ersdorf Halle)
Mittwoch20.00 – 21.30 UhrMixed Bodyfit(Altendorf/Ersdorf Halle)
Donnerstag11.30 – 12.30 UhrSchongymnastik(Lüftelberg Halle)
Donnerstag13.00 – 15.00 UhrKoronarsport(Lüftelberg Halle)
Donnerstag15.00 – 16.00 Uhr Breakdance(KGS Merl (Halle))
Freitag14.00 – 15.00 UhrBambini-Club(Lüftelberg Halle)
Freitag15.30 – 17.00 UhrJazz Dance(Lüftelberg zbV-Raum)
Samstag14.00 – 16.00 UhrSport Karate (KIDO)(Lüftelberg Halle)
(die Teilnehmer der entsprechenden Gruppen werden von Ihren Übungsleiter*innen rechtzeitig über den Start-Termin informiert)

 

Natürlich werden wir in den Ausweichräumen nicht die gewohnte Ausstattung mit Sportgeräten haben – dafür bitte ich Sie um Verständnis.
Das zunächst einmal als Zwischenbilanz. Natürlich gehen die Gespräche weiter und wir hoffen noch weitere Angebote wieder öffnen zu können.
Haben sie bitte Geduld – das ist eine zähe Angelegenheit.

Neu hinzukommende Angebote werden wir in diesen Plan mit farblicher Kennzeichnung und natürlich auch ins Programm einpflegen. Beachten Sie dort immer die Hinweise.

Vergessen Sie nicht, dass die aktuellen Coronaschutz- und Hygieneregeln des Vereins gelten.„3G“ bleibt die Grundbedingung für die Teilnahme am Sport.

Aber wir brauchen natürlich nach wie vor Ihre Hilfe in der Form, dass Sie uns jetzt nicht frustriert den Rücken kehren, sondern entsprechend des aktuellen Aufrufes des Landessportbundes „Wir bleiben dabei“ uns treu bleiben.

Die Einrichtung eines Spendenkontos für vom Hochwasser Betroffene, mit dem wir unbürokratisch und schnell unterstützen können, war ein voller Erfolg. Zwar hatten wir uns bei über 2000 Mitglieder mehr Spenden erhofft, sind uns aber bewusst, dass natürlich viele spontan anderen Hilfsfonds gespendet haben.
Jedenfalls konnten wir knapp 9500,- € auf dem Spendenkonto verbuchen, von denen wir bereits 8000,- an Betroffene weitergeben konnten.
An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank an die Spender auch von den Betroffenen, die sichtlich gerührt waren, dass ihr Verein in ihrer schwierigen Lage an sie gedacht hat.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 4. Juli 2021, 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Was läuft in den Ferien beim VFG

Wir haben entschieden, soweit ein Bedarf erkennbar und die Umsetzung auch wirtschaftlich ist, einen Großteil unserer nach dem Lockdown wieder gestarteten Angebote in den ersten drei Ferienwochen aufrecht zu erhalten. Einige davon versuchen wir sogar im Rahmen der Aktion „Sport im Park“ über den gesamten Ferienzeitraum anzubieten.
Natürlich können ggf. Stunden ausfallen, wenn z.B. der/die Übungsleiter*in einmal in Urlaub geht und keine Vertretung findet. Informieren Sie sich daher unbedingt bei dem/der entsprechenden Übungsleiter*in im Vorfeld.

Die Angebote, die bislang bereits wieder gestartet waren, aber aufgrund der Nichtverfügbarkeit der Übungsleiterin/des Übungsleiters oder Nichtwirtschaftlichkeit in den Ferien nicht angeboten werden, sind im Programm mit „kein Ferienangebot“ besonders gekennzeichnet.

Was das Schwimmen angeht, so gibt es hinsichtlich der Wiederöffnung des Freizeithallenbad leider noch keine Neuigkeiten. Ich gehe jedoch davon aus, dass dies noch in den Ferien erfolgt. Was wir vom verfügbaren Personal her dann möglicherweise auch noch in den Ferien anbieten können, prüfen wir derzeit noch — können aber vermutlich wieder mit dem Nichtschwimmerkurs und mindestens einer Bronzegruppe starten. In den drei letzten Ferienwochen möglicherweise sogar mit einer weiteren Bronze- oder Silber-Gruppe das Angebot erweitern.
Als problematisch erwies sich allerdings bis vor einigen Tagen die Regelung der Corona-Schutzverordnung, wonach in Hallenbädern weiterhin ein Negativtest gefordert wurde. Dies ist in der neuesten Verordnung vom 02.07.2021 dahingehend gelockert worden, dass diese Forderung entfällt, wenn das Hallenbad nur von Vereinen genutzt wird.
Wie sich das für unsere erste Stunde um 16.00 Uhr am Mittwoch dann auswirkt, wo wir zwei Bahnen nutzen, das Hallenbad aber auch der Öffentlichkeit zugänglich ist, steht noch in den Sternen.

Die Corona-Auflagen gelten leider auch für unserer Reha-Gymnastik im Wasser, wobei noch nicht einmal sichergestellt werden kann, ob wir überhaupt Zugang zum Hallenfreizeitbad bekommen, denn die Öffnungszeiten in den Ferien sind normalerweise ab 10.00 Uhr – unser Stunden liegen aber von 07.00 — 09.30 Uhr. Mal sehen, ob die Stadtverwaltung uns hier entgegenkommt.

Zum Schulsport (Kooperationsprojekte) ist inzwischen klar, dass diese erst wieder nach den Sommerferien starten können.

Wir haben versucht, Ihnen mit unserem Ferienangebot einen kleinen Ausgleich für die lange Abstinenz durch den Lockdown anzubieten und hoffen, dass wir nach den Sommerferien wieder mit allen Sportangeboten am Start sind — falls uns nicht die Delta-Variante einen Strich durch die Rechnung macht.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 10. Juni 2021, 20:35 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Wenn das keine gute Nachricht ist!
Ab Freitag, dem 11. Juni 2021, gilt für das Land NRW die niedrigste Inzidenzstufe, die so genannte Inzidenzstufe 1. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW gestern in der offiziellen Übersicht der Inzidenzstufen festgestellt.

Die Corona-Schutzverordnung v. 26.05.2021 in der seit heute geltenden Fassung macht verschiedene Öffnungsschritte nicht nur von der Inzidenz des jeweiligen Kreises oder der jeweiligen kreisfreien Stadt abhängig, sondern knüpft sie auch an die für das Land geltende Inzidenzstufe. Daher greifen auch im Rhein-Sieg-Kreis mit dem Inkrafttreten der Inzidenzstufe 1 für NRW ab Freitag weitere Öffnungen.

Für die Nutzung der Turnhallen und Sportplätze bedeutet dies:

* für die Sportausübung entfällt ab dem 11.06.2021 die Testpflicht (für Teilnehmer*innen, Übungsleiter*innen und Gruppenhelfer*innen)
* außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich.
* kontaktfreier Sport ist innen und außen ohne Personenbegrenzung zulässig
* die einfache Rückverfolgbarkeit muss jedoch weiterhin sichergestellt sein
* die Nutzung von Gemeinschaftsräumen von Sportanlagen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen, ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und des Mindestabstands wieder möglich.

Allerdings bleiben die Auflagen aus dem VFG-internen Hygiene- und Schutzkonzept weiterhin gültig.
D.h. es sollte tunlichst auf die Nutzung der Umkleiden verzichtet werden da wir bei den meisten Gruppengrößen dort den Mindestanstand nicht einhalten können und vor allem das gültige Hygiene- und Schutzkonzept der Stadt dies noch verbietet.
Die Teilnehmersollen daher weiterhin in Sportkleidung kommen.
Inwieweit wir die Nutzung von Sportgeräten wieder zulassen, prüfen wir derzeit.
Die Nutzung der nur schwer zu desinfizierenden Gymnastikmatten bleibt weiterhin untersagt.

Welche Angebote können nun wieder starten?
Mit der neuen Situation werden wir natürlich weitgehend den Sportbetrieb mit wenigen Ausnahmen, die begründet noch nicht stattfinden können, wieder weitgehend.
Einige Angebote starten erst nächste Woche wie z.B. Hatha Yoga, Step-Aerobic oder die Bambini-Clubs mit Esther Moßmann Montagvormittag und Montagnachmittag oder Energy Dance erst am21.06. im Rahmen von Sport im Park.
Da nach derzeitigem Stand uns auch in den Sommerferien die Hallen zur Verfügung stehen, bietet sich uns eine zusätzliche Option. Für alle Sportangebote wollen wir die ersten drei Wochen einplanen, wobei es den Übungsleiter*innen überlassen bleibt, ob sie dies nutzen wollen/können — wobei natürlich der wirtschaftliche Gesichtspunkt auch eine Rolle spielen wird. Für Gruppenstärken unter fünf Teilnehmer*innen wird sich dies sicher nicht lohnen. Die Übungsleiter*innen werden Ihre Gruppen entsprechend informieren.
Außerdem soll Sport im Park jetzt doch schon ab dem 14. Juni bis Ende der Sommerferien starten. Wir haben unserer Angebote, mit denen wir an der Aktion beteiligt sind, so gelegt, dass sie parallel zu unseren originären Hallenzeiten liegen, d.h. bei schlechtem Wetter kann in die Halle ausgewichen werden.

Orientieren Sie sich also bitte auf unserer Homepage unter Programm oder sprechen Sie Ihre Übungsleiter*innen an.

Was das Schwimmen angeht, so gibt es hinsichtlich der Wiederöffnung des Freizeithallenbad leider keine Neuigkeiten. Ich gehe jedoch davon aus, dass dies noch vor Ferienbeginn erfolgt. Was wir vom verfügbaren Personal her dann möglicherweise auch in den ersten Ferienwochen anbieten können, prüfen wir derzeit noch.

Zum Schulsport (Kooperationsprojekte) gibt es derzeit auch noch keine neue Entwicklung. Die Schulen und die Träger der OGS'en sehen derzeit keine Möglichkeit, die Kooperationsangebote vor den Sommerferien wieder zu starten.

Sie sehen, wir können jetzt trotzdem mit noch mehr Zuversicht nach vorne blicken.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 04. Juni 2021, 21:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

seit dem 02.06.2021 ist der Rhein-Sieg-Kreis in die Inzidenzstufe 2 herabgestuft. Auch wenn im Augenblich wieder ein leichter Anstieg der 7-Tage-Inzidenz zu verzeichnen ist, so wird es so rasch keine Rückstufung geben (nur bei drei Kalendertagen über 50). Ich gehe eher davon aus, dass wir zeitnah sogar auf die Inzidenzstufe 1 herabgestuft werden.

Dies eröffnet uns nun weitere Möglichkeiten für den Einstieg in den Sportbetrieb.

Jetzt zusätzlich erlaubt ist:

Im Freien:

—  Kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung
—  Kontaktsport mit bis zu 25 Personen, negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgung (Teilnehmerliste)

In geschlossenen Räumen, also auch in den Hallen und zbV-Räumen, mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit:

—  Kontaktfreier Sport unter Beachtung der Vorschriften des Mindestabstandes mit Ausnahmen von hochintensivem Training (HIT)
—  Kontaktsport mit bis zu 12 Personen

Es ist sogar die Nutzung der Umkleideräume und der Duschen wieder unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen und Einhaltung der Mindestabstände zulässig, aber wir werden weiterhin von der Nutzung absehen, da wir bei den meisten Gruppengrößen dort den Mindestanstand nicht einhalten können und vor allem das gültige Hygiene- und Schutzkonzept der Stadt dies noch verbietet.

Im Grunde haben wir aber eine vergleichbare Situation wie vor dem Lockdown, nur jetzt mit negativer Nachweispflicht.

Das bedeutet, dass wir im Grunde mit nahezu allen Sportangeboten in der Halle — wenn auch teilweise mit Einschränkungen — wieder ab der kommenden Woche starten können.

Die neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVo) fordert für den Sportbetrieb in Hallen nun ja leider ohne Wenn und Aber einen aktuellen Negativtest bzw. einen Impfnachweis oder Genesenennachweis von jedem Teilnehmer und natürlich auch von den Übungsleiter*innen und den Gruppenhelfer*innen. Kinder bis zum Schuleintritt sind von dem Testerfordernis generell freigestellt.

Da verschiedentlich Fragen zum Thema „immunisierte Person“ an mich herangetragen wurden, möchte ich hier nochmal klarstellen, wie eine nachgewiesene Immunisierung im Sinne der Verordnung zu verstehen ist.
In der aktuellen CoronaSchVo heißt es hierzu:

„Für die Nutzung von Angeboten sieht diese Verordnung aber für immunisierte Personen erhebliche Ausnahmen vor.
Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-Co-2 noch eine akute Infektion aufweisen.
Allerdings wird dabei auch auf die Regelungen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung verwiesen, wo es lautet:

„... ein Impfnachweis (ist) ein Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache in verkörperter oder digitaler Form, wenn die zugrundeliegende Schutzimpfung mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet (...) genannten Impfstoffen erfolgt ist und (...) aus einer vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter (...) veröffentlichten Anzahl von Impfstoffdosen, die für eine vollständige Schutzimpfung erforderlich ist, besteht und seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind.“

Diese Frist ist selbstverständlich zu beachten, und ich habe Verständnis für alle, die sich noch zögerlich verhalten. Wofür ich allerdings kein Verständnis habe, ist die kategorische Ablehnung, sich überhaupt testen zu lassen, es sei denn, es gibt hierfür einen medizinischen Grund.
Zur Erinnerung: die Testpflicht endet erst, wenn das Land NRW die inzidenzstufe 1 erreicht hat – das kann dauern.

Welche Angebote können nun wieder starten?

Alle Übungsleiter*innen sind gebeten, mir mitzuteilen, ob und ab wann sie mit Ihren Angeboten wieder starten und sich dann mit Ihren Teilnehmern ins Benehmen zu setzen. Inzwischen habe ich viele positive Rückmeldungen erhalten und werde die entsprechenden Angebote umgehend im Programm auf der Homepage freischalten Auch für die Kinder wird das eine oder andere Angebot wieder starten.
Da nach derzeitigem Stand uns auch in den Sommerferien die Hallen zur Verfügung stehen, bietet sich uns eine zusätzliche Option. Für alle Sportangebote wollen wir die ersten drei Wochen einplanen, wobei es den Übungsleiter*innen überlassen bleibt, ob sie dies nutzen wollen/können — wobei natürlich der wirtschaftliche Gesichtspunkt auch eine Rolle spielen wird. Für Gruppenstärken unter fünf Teilnehmer*innen wird sich dies sicher nicht lohnen. Die Übungsleiter*innen werden Ihre Gruppen entsprechend informieren.
Außerdem startet ab den 24. Juni bis Ende der Sommerferien auch das Angebot „Sport im Park“, an dem der VFG mit einigen Angeboten ohnehin beteiligt ist.

Orientieren Sie sich also bitte auf unserer Homepage unter Programm.


Was das Schwimmen angeht, wird sich hinsichtlich der Öffnung des Freizeithallenbad leider noch eine weitere Verzögerung ergeben, da es jetzt offensichtlich nicht erwartete technische Schwierigkeiten gibt — mit welchen Auflagen für den Sport es dann losgeht, ist noch nicht ganz klar. Wenn überhaupt, können hier nur der Rehasport im Wasser, Nichtschwimmerkurse und das Anfängerschwimmen (Bronze) betroffen sein.

Zum Schulsport (Kooperationsprojekte) gibt es derzeit auch noch keine neue Entwicklung. Die Schulen und die Träger der OGSen müssen sich nach den Auflagen des Schulministeriums richten, die vielfach noch strenger sind. Aber auch hier bin ich im Gespräch mit den OGS-Leitungen, um auszuloten ab wann was möglich ist.

Sie sehen, wir können jetzt mit etwas mehr Zuversicht nach vorne blicken, und die erste Resonanz aus dem Mitgliederkreis ist durchweg positiv.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 30. Mai 2021, 16:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Nichts ist so beständig wie die Veränderung.

Seit dem 28.05.2021 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten.
Wer glaubt, jetzt komme die große Lockerung auch für den Sport, sieht sich getäuscht. Das Gegenteil ist der Fall.
Die vor 14 Tagen leicht geöffnete Tür, die uns erlaubte, mit dem Rehabilitationssport wieder zu beginnen, hat Minister Laumann wieder mit leichter Hand zugedrückt. Er bietet uns zwar Outdoor ein paar neue Möglichkeiten, aber Indoor, also in den Hallen, erschwert er uns den Zugang wieder, und zwar für den Sport insgesamt.

Was geht nun und was nicht:

Zunächst ist wichtig zu wissen, dass die Lockerungen nach drei Inzidenzstufen erfolgen. Der Rhein-Sieg-Kreis ist derzeit noch nach der vorgegebenen Berechnungsmethode der Inzidenzstufe 3, also der höchsten, zugeordnet - obwohl wir schon seit Tagen unter der 7-Tage-Inzidenz von 35 liegen, die der Inzidenzstufe 1 zugeordnet ist (das Land veröffentlich regelmäßig die Inzidenzstufen für die Kreise und kreisfreien Städte und verändert lagebezogen die Einstufungen).
Der Rhein-Sieg-Kreis hat m. E. aber gute Chancen kurzfristig auf Stufe 2 und dann Stufe 1 eingeordnet zu werden.

Aber hier liegt nicht das Problem.
Die neuen CoronaSchuVo fordert für den Sportbetrieb in Hallen ohne Wenn und Aber einen aktuelle Negativtest bzw. einen Impfnachweise oder Genesennachweis von jedem Teilnehmer und natürlich auch von Übungsleiter*innen und den Gruppenhelfer*innen. Hier sehe ich ein großes Problem, insbesondere auch für den Rehabilitationssport.
Das Fatale ist, dass nach der neuen Verordnung die Nachweispflicht erst entfällt, wenn die Inzidenzstufe 1 für das ganze Land NRW erreicht ist.

Man kann dieser Auflage natürlich aus dem Wege gehen, indem man die Sportstunde ins Freie verlagert, was im dem einen oder anderen Fall bei gutem Wetter ja auch sinnvoll ist.

Konkret lässt die Verordnung bei der derzeitigen Inzidenzstufe 3 gemeinsame Sportausübung im Freien ohne Negativtestnachweis zu für:

Was ergibt sich für uns daraus:

Wann immer wetterabhängig möglich, sollten wir mit unseren Angeboten ins Freie ausweichen - immer unter Beachtung die Begrenzungszahlen für die Gruppen und die Einhaltung der AHA-Regeln. Die Swistbachaue und die Werferwiese sind für sportliche Aktivitäten seitens der Verwaltung hierfür freigegeben.

So könnten eigentlich im Prinzip alle Gruppen wieder starten, aber für einige wird dies nicht ohne Probleme gelingen, weshalb ich nur nach genauer Prüfung und Rücksprache mit den verantwortlichen Übungsleiter*innen das entsprechend Angebot freigeben werde (z.B. Aroha ist ab Juni bereits so besprochen).
In jedem Fall wieder starten können nächste Woche die Nordic-Walking-Gruppen.
Ebenfalls starten könnten (ohne Kontaktanteile) die Kampfsportgruppen Taekwondo und Sport Karate (Technik und Fitness). Aber Achtung: Gruppen Kinder/Jugendliche und Erwachsene müssen getrennt werden.
Ich habe alle Übungsleiter*innen, die sich die Durchführung ihre Stunde Outdoor vorstellen können, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um Einzelheiten abzusprechen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass der Vorstand lückenlos über die Outdooraktivitäten (Termine) der einzelnen Gruppen informiert ist - denn bei uns ruft die Stadt an, wenn sie ein Problem hat, und dann müssen wir auskunftsfähig sein.

Ab dem 24.06. wird das übergeordnete Angebot "Sport im Park " starten - für die dort gemeldeten Gruppen ist dann ohnehin Outdoor angesagt

Unabhängig davon habe ich aber alle Übungsleiter*innen gebeten, jetzt schon zu prüfen, wie Sie, die Teilnehmer, zum Thema Negativtest stehen. Möglicherweise sind schon viele von Ihnen geimpft oder genesen und nur noch ein paar wenige müssen sich einen Negativtest einholen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei insbesondere natürlich auf den Rehasportgruppen.
Mit der Inzidenzstufe 2 wird nämlich der allgemeine Sport in geschlossenen Räumen, also auch Hallen, wieder zugelassen - allerdings nur mit Negativtest. Ich habe im Vorgriff darauf bei der Stadt beantragt, dass die Hallen dem Sport für die gesamten Sommerferien zur Verfügung stehen, wir hätten dann also auch Ausweichmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Dieser Antrag wurde bereits positiv entschieden.

Was das Schwimmen angeht, so soll das Freizeithallenbad in zwei bis drei Wochen wieder geöffnet werden - mit welchen Auflagen für den Sport ist noch nicht ganz klar. Wenn überhaupt, können hier nur der Rehasport im Wasser, Nichtschwimmerkurse und das Anfängerschwimmen (Bronze) betroffen sein (die zeitliche Verzögerung ist durch den Umstand bedingt, dass man das Wasser abgelassen hatte und erst jetzt die Becken wieder befüllen muss und dann die Gesamtanlage natürlich durch die üblichen Prüfungen des Technikbereichs und die Qualitätskontrollen des Gesundheitsamtes müssen - das kostet Zeit.

Zum Schulsport (Kooperationsprojekte) gibt es derzeit auch noch keine neue Entwicklung. Die Schulen und die Träger der OGS'en müssen sich nach den Auflagen des Schulministeriums richten, die vielfach noch strenger sind. Aber auch hier bin ich im Gespräch mit den OGS-Leitungen um auszuloten, ab wann, was möglich ist.

Sie sehen, man macht es uns nicht einfach, aber wir lassen uns natürlich nicht aus der Ruhe bringen,
Schade nur für Sie, unsere treuen Mitglieder - ich hoffe, dass Sie jetzt nicht die Nerven verlieren und sich weiter in Geduld üben.

Zum Abschluss aber noch ein Thema, dass ich nicht länger auf die lange Bank schieben kann und darf.
Wir haben Sie bislang alle vom Beitrag freigestellt. Nun haben uns die Juristen des Landessportbunds darauf aufmerksam gemacht, dass es gesetzlich unzulässig ist, die Mitglieder des Vereins pauschal vom Mitgliedsbeitrag freizustellen. Ansonsten droht der Verlust der Gemeinnützigkeit, was mit Konsequenzen verbunden wäre, die die Existenz des Vereins schlichtweg beenden würde (z.B. keine Hallennutzung mehr und steuerliche Behandlung wie ein wirtschaftliches Unternehmen).
Wir werden daher ab Juli 2021 wieder die Mitgliederbeiträge erheben müssen, gehen aber auch davon aus, dass wir bereits ab Juni 2021 schrittweise alle Angebote (z.B. auch über „Sport im Park“) wieder reaktitvieren und ihnen Ihren Sport wieder anbieten können. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 23. Mai 2021, 17:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Wie versprochen nachfolgend die aktuellsten Informationen:

Der Rehabilitationssport ist wie bereits erwähnt wieder zugelassen – nun auch in den Hallen.
Vor diesem Hintergrund starten wir nach Pfingsten, ab dem 26.05.2021, wieder mit den unserer meisten Reha-Sportgruppen (bitte beachten Sie die Programmhinweise auf unserer Homepage).
Wir haben mit Blick auf die Sommerferien bei der Verwaltung beantragt, uns ebenfalls die ersten vier Wochen der Sommerferien die Hallen zur Verfügung zu stellen, um uns die Möglichkeit offen zu halten, den Reha-Sport dann weiterzuführen.

Da der Schulsport ebenfalls in Kürze wieder in vollem Umfang zugelassen wird, können wir davon ausgehen, dass unsere Kooperationsprojekte mit den offenen Ganztagsschulen ebenfalls zeitnah wieder starten werden.

Noch offen ist die Freigabe des Hallenfreizeitbades für den Rehasport, die Schwimmkurse und das Anfängerschwimmen – dies alles ist inzwischen nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung zugelassen. Es ist einzig die Entscheidung der Verwaltung dies umzusetzen, zumal mit dem Wiedereinstieg in den allgemeinen Schulsport auch das Schulschwimmen wieder angeboten werden sollte.

Für alle anderen Sportarten kontaktfrei und mit Kontakt gibt es zwar leichte Lockerungen für die Durchführung im Freien, nicht jedoch in der Halle (wir prüfen derzeit, was wir in diesem Bereich zulassen und umsetzen können – es unterliegt dann allerdings leider stets den aktuellen Wetterverhältnissen).

Ab einer Inzidenz unter 50 – und da sind wir hoffentlich in Kürze – geht es wieder für alle los, auch für „Sport im Park“.

Aber natürlich gelten weiterhin die Hygiene- und Schutzauflagen wie vor dem Lockdown.

Nun drücken Sie alle die Daumen, dass nicht der Leichtsinn Weniger über Pfingsten das Rad wieder zurückdreht.

Mit herzlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 16. Mai 2021, 20:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

offensichtlich wird das Licht am Ende des Tunnels erfreulich heller und die derzeitigen - hoffentlich auch weiter fallenden Inzidenzwerte - bieten die Möglichkeit, schrittweise in den Sportbetrieb zurückkehren zu können.
Natürlich stehen wir wiederum vor dem Problem, dass die Umsetzung unter der Kurzfristigkeit und noch fehlenden Vorgaben und Regelungen, die letztendlich in der Zuständigkeit der Kommune liegen, eingeschränkt ist.
Das bedeutet, dass es in den nächsten Tagen gilt, alle denkbaren Möglichkeiten mit den unterschiedlichsten Verantwortlichen (Verwaltung, Schulen, Kindergärten, etc.) zu erörtern, um klare Entscheidungsgrundlagen für das weiter Vorgehen zu erhalten.
Alles steht also zunächst unter dem Vorbehalt, ob die Stadtverwaltung die Nutzung der von uns beantragten Flächen im Freien genehmigt. Die Corona-Schutzverordnung spricht nämlich von “Sport im Freien in öffentlichen und privaten Sportanlagen„ - die Swistbachaue beispielsweise ist per se hier nicht erfasst.
Das bedeutet, dass allein dieser Kommunikationsbedarf die Vereinsführung erheblich auslasten wird. Ich bitte daher von telefonischen Rückfragen abzusehen. Sie können aber, wenn Ihnen etwas besonders auf dem Herzen liegt, eine eMail schreiben - diese können wir sicher auf irgendeinem der sonst üblichen Kommunikationswege schnell beantworten.

Sie werden jetzt natürlich wissen wollen, wo wir jetzt stehen.

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW lässt bei Inzidenzwerten zwischen 100 und 50 - dort liegen wir zurzeit - einige Lockerungen für den Sport zu.

Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 100 und 50 ist folgendes im Sportbetrieb erlaubt:

—  Kontaktloser Sport von bis zu 20 Kinder (bis 14 Jahre) im Freien in öffentlichen und privaten Sportanlagen. Angeleitet werden können die Gruppen von maximal bis zu zwei Übungsleiter*innen/Betreuer*innen. (könnte für Inliner- und Selbstbehauptungskurse und ggf. auch für andere Kinderkurse sowie den Schulsport in Kooperation mit den Grundschulen zutreffen, muss aber noch geklärt werden)

—  kontaktfreier Gruppensport mit bis zu 20 Personen ohne Altersbegrenzung, wobei Genesene und Geimpfte nicht mitgezählt werden. (könnte für Nordic Walking zutreffen, muss aber noch geklärt werden)

Liegt die 7-Tage-Inzidenz stabil unter 50, wird auch der kontaktfreie Sport in den Hallen zulässig sein.

Die für uns daneben sehr erfreuliche Nachricht ist jedoch, dass der Rehabilitationssport wieder zugelassen ist - in jedem Fall im Freien. Das kann uns aber bei den absehbaren Wetterlagen nicht wirklich weiterhelfen - wir brauchen die Hallen. Nach Auffassung der Landessportbundes NRW und des Behinderten- und Rehabilitationssportverbandes NRW ist für den Rehabilitationssport zusätzlich die Nutzung anderer Sportstätten, also auch der Hallen, möglich. Dies zu erreichen, wird in der kommenden Woche in Verhandlungen mit der Verwaltung unser vorrangiges Ziel sein.
Über alle für den Reha-Bereich betreffenden wichtigen Informationen werden Sie über Ihre/n Übungsleiter*innen, mit denen wir uns weiterhin eng abstimmen werden, informiert. Außerdem werden die Angebote, die wieder starten können, dann auch im Programm auf unserer Homepage wieder freigeschaltet (von Rot auf Gelb).

Aus diesem Zeitansatz erkennen Sie schon, dass wir vor Pfingsten noch kein Sportangebot starten, es sei denn, es gibt vorzeitig grünes Licht für die Nordic-Walker.

Was die Angebote Sport im Park betrifft, so kann ich derzeit zum Start nichts aussagen, da dies über den Stadtsportverband koordiniert wird und auch dort Abstimmungsprozesse mit der Kommune noch erfolgen müssen. Auch hier geht es darum, dass die Swistbachaue und andere Freiflächen für den Sport freigegeben werden. Unsere geplanten Angebote von Sport im Park können Sie hier unserer Website entnehmen.

Ich denke, mit diesen Informationen sind Sie auf dem aktuellen Stand.

Bis Mitte/Ende der nächsten Woche hoffe ich, genauere Informationen zu haben. Sollten Sie in irgendeiner Weise betroffen sein, werden Sie umgehend informiert.

Voraussetzung für die Wiedereröffnung von Sportangeboten ist natürlich eine hoffentlich weitere Entspannung der Pandemielage, und die Bereitschaft der Verwaltung, den bereits im letzten Jahr unter strengen Hygiene- und Schutzmaßnahmen erfolgreich durchgeführten Sport durch begrenzte Öffnungsschritte dort, wo es vertretbar und notwendig ist, wieder zuzulassen. Natürlich steht alles immer unter dem Vorbehalt, dass sich die Pandemie weiter abschwächt.

Aber ich glaube, da darf man sich durchaus Hoffnung machen.

Also halten Sie weiter durch und bleiben Sie gesund und dem VFG treu.

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 21. April 2021, 13:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Leider hat sich die generelle Situation für den Sport seit meiner letzten Information nicht geändert — vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen in der dritten Welle eher verschlechtert.
Die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ist somit unverändert aktuell und lässt uns keinerlei Spielraum für eine auch nur ansatzweise Rückkehr in einen normalen Sportbetrieb.

Es heißt also weiterhin „abwarten“, bis wir grünes Licht von der Politik erhalten. Bis dahin werden wir auch weiterhin vorerst keine Beiträge einfordern, wenngleich wir damit nicht unerhebliche finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass das Aussetzen der Beiträge eine vorläufige und zeitlich befristetet Maßnahme darstellt, die bei der nächsten Mitgliederversammlung rückwirkend beschlossen werden muss.

Aber es wird irgendwann weitergehen und wir versuchen, uns natürlich auf diesem Zeitpunkt optimal vorzubereiten.
Dazu gehört die Planung für das auch 2021 wieder vom Landessportbund initiierte Projekt „Sport im Park“, an dem wir uns mit einer ganzen Reihe von Angeboten, die wir aus den Hallen ins Freie verlagern, gemeinsam mit anderen Vereinen beteiligen werden. Sobald die konkrete Planung abgeschlossen ist, werden wir dies auf der Homepage bekannt geben.
Der Start des Projektes ist auf den 1. Juni 2021 terminiert und läuft auch in den Sommerferien bis in den Herbst.
Voraussetzung für den Starttermin ist natürlich eine Entspannung der Pandemielage, die wieder Sport — zumindest im Freien — ohne wesentliche Einschränkungen zulässt. Aber ich glaube, da darf man sich durchaus Hoffnung machen.

Also halten Sie weiter durch und bleiben Sie gesund und dem VFG treu.

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 15. März 2021, 08:03 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW (CSV NRW) ist auf dem Markt und lässt uns ein wenig hoffen, dass wir bald wieder in den Sportbetrieb zurückkehren könnten. Allerdings bedarf es einer genauen Analyse der vorgesehenen Öffnungsschritte und der sich daraus ergebenden Möglichkeiten. Zu beachten ist allerdings, dass maßgeblich für uns auch die Auflagen des Kreises und der Kommune sind.

Zunächst muss uns bewusst sein, dass die einzelnen Öffnungsschritte immer eine „wenn-dann-Funktion“ enthalten und die angegebenen Termine immer den frühestmöglichen Zeitpunkt beschreiben. Das zentrale Kriterium ist dabei der Inzidenzwert. Sollte die dritte Welle, wie sie sich leider gerade abzeichnet, an Fahrt gewinne, dann wird der Inzidenzwert sicher die 100 überschreiten und die nachstehenden Überlegungen sind obsolet.
Die derzeitige Öffnung und die Oster(reise)Feiertage könnten dies beschleunigen.

Aber lassen Sie mich einmal den günstigsten Fall annehmen, der für uns den 4. Öffnungsschritt ab dem 22.03.2021 als relevant erscheinen lässt:

7-Tage-Inzidenz unter 50

Bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 50, die wir im Rhein-Sieg-Kreis derzeit aktuell nicht unterschritten haben, was aber nicht zwingend bedeutet, dass dies dann auch für Meckenheim gilt könnten wir Kontaktsport im Außenbereich und kontaktfreien Sport in den Hallen ausüben. Allerdings muss klar sein, dass dies auch weiterhin nur unter den bislang gültigen Auflagen der Hygiene- und Schutzmaßnahmen möglich ist (also z.B. keine Nutzung von Umkleiden und Duschen, Tragen von Mund-/Nasenschutz beim Betreten und Verlassen der Halle und Desinfektionen von Gerät und Material)

Damit wäre zunächst einmal der Rehasport wieder möglich evtl. mit Ausnahme der Psychomotorik - und natürlich noch zu klären - der Rehasport im Wasser (Freigabe Schwimmbad exklusiv für den Reha-Sport).
Im Fitness-, Tanz- und Turnbereich könnten mit gewissen Einschränkungen (z.B. Kein HIT) die meisten Angebote wieder anlaufen - ausgeschlossen wäre z.B. Volleyball in der Halle (Kontaktsport).
Die Wiederaufnahme der Kooperationsprojekte mit den OGSen wären auch möglich, bedürfen aber in jedem Fall einer Abstimmung mit den betroffenen Schul- und OGS-Leitungen – die Fußball-AG wäre nur mit besonderen Auflagen möglich.
Allerdings hat das Schulamt Rhein-Sieg schon mitgeteilt, dass die Hallen nicht vor dem 28.03. genutzt werden können. Dies gilt natürlich zunächst nur für die Schulen und OGSen.

Im Wellnessbereich (Yoga) könnte das Angebot ebenfalls wieder anlaufen – vermutlich aber nur im zbV-Raum Lüftelberg und wie zuvor im Wechsel mit zwei Gruppen, falls durch die Anzahl der Teilnehmer die Abstandsvorgaben nicht einzuhalten sind. Yoga für Schwangere und Kinderturnen in der Kita Johannesnest wird abhängig von den Vorgaben der Caritas für ihre Einrichtungen sein. Kurse wie Qigong und Autogenes Training sind unter Berücksichtigung der geforderten Abstandsregeln und der verfügbaren Räumlichkeiten noch zurückzustellen

Nordic Walking und Lauftreff wären durchführbar.

Im Kampfsport wäre kontaktloses Training in der Halle und Kontaktsport in Freien wie vor dem Lockdown möglich.

Das Schwimmen würde voraussichtlich – wenn die Stadtverwaltung das Freizeithallenbad für die Vereine wieder freigibt – zunächst wohl nach dem letzten praktizierten Verfahren vor dem Lockdown wieder möglich sein.

7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

Hier gilt im Grunde die gleiche Einschätzung wie bei einem Wert unter 50, aber die Auflage aktueller Schnell- oder Selbsttest lässt eine Wiederaufnahme unseres Sportbetriebes als wenig realistisch erscheinen. Es ist kaum zu erwarten, dass Sie extra für ihre Spotstunde(n) einen tagesaktuellen Selbst- oder Schnelltest nachzuweisen. Dies mag vielleicht im Einzelfall gegeben sein, aber eine ausreichende Teilnehmerzahl in der Gruppe, die aus sportlicher Sicht als auch wirtschaftlich sinnvoll ist, wird wohl kaum zu gewährleisten sein.
Die Testverpflichtung träfe im Übrigen auch auf die Übungsleiter*innen zu und würde dem Verein erhebliche zusätzliche Kosten auferlegen.

Fazit: 4. Öffnungsschritt

Der 4. Öffnungsschritt ließe den Sportbetrieb ab der letzten Märzwoche vor den Osterferien bei den vorgegebenen Obergrenzen der Inzidenzwerte grundsätzlich zu. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Stadtverwaltung die Hallen in den Osterferien schließt, da die Schulen die Hallen ferienbedingt nicht nutzen. Vor dem Hintergrund der Vorgaben für den 5. Öffnungsschritt könnte die Stadtverwaltung allerdings ab dem 6.April einer Hallenöffnung zustimmen.

Vor dem Hintergrund der beschriebenen Annahmen und Fakten sehe ich derzeit keinen Sinn, den 4. Öffnungsschritt für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb zu nutzen, zumal mit der nächsten MP-Beschlusskonferenz am 22.03.2021 ein aktuelles Update auch mit Blick auf den 5. Öffnungsschritt mehr Klarheit und auch Entscheidungssicherheit zu erwarten ist.

Sollte sich die Lage allerdings positiver als erwartet entwickeln, behalte ich mir vor, im Einzelfall Sportangebote in Abstimmung mit der/dem Übungsleiter*in vorzeitig freizugeben.

5. Öffnungsschritt ab dem 05.04.2021

Der 5. Öffnungsschritt ab dem 05.04.2021 bietet aus meiner Sicht die geeignete Grundlage für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb. Vorbehaltlich der dafür geltenden Rahmenbedingungen (Inzidenz-Werte und Schutz- und Hygieneauflagen) könnten wir dann wieder umfassend mit dem Sportbetrieb beginnen, wobei meine Absicht ist, erst am 12.04., also nach den Osterferien, wieder zu starten. Bitte lassen Sie sich durch ein mögliches Vorpreschen anderer Vereine nicht irritieren.

Diese Festlegung hat zwei Vorteile:
1. Sie, die Übungsleiter*innen und Sie haben ein konkretes Planungsdatum
2. Die Osterferien bleiben unberührt und wir haben vier Wochen Zeit, die Wiedereinstieg in den Sportbetrieb umfassend vorzubereiten.
Selbstverständlich stellt sich die Frage des Wiedereinstiegs in den Sportbetrieb auch grundsätzlich an die Übungsleiter*innen. Sie entscheiden ob sie in der derzeitigen Situation das Risiko auf sich nehmen und bereit sind, ihre Gruppen zu betreuen. Bislang gibt es hierzu aber eine deutlich positive Resonanz.

Also halten Sie weiter durch und bleiben Sie uns treu.

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 15. Februar 2021, 08:03 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

der „Hard Lockdown“ wird uns im Sport zunächst über den Februar hinaus erhalten bleiben -der neue Meilen­stein ist nun der 07. März, was keines­wegs bedeutet, dass wir dann wieder in den Sport­betrieb – wenn auch unter ent­sprechenden Auf­lagen – zurück­kehren werden.
Wie müssen uns noch ein wenig gedulden – die Entwick­lung der Fall­zahlen und die Tatsache, dass es zuge­lassenen Impf­stoffe gibt (wenn auch noch nicht in aus­reichender Menge) und die erste Risiko­gruppe schon weitgehend durch­geimpft ist, lassen uns hoffen.
Ich gehe davon aus, dass - wenn sich der positive Trend der Inzidenz­werte so fort­setzt - ab Mitte März schritt­weise der Schul­sport und möglicher­weise der Reha­bilitations­sport wieder zugelassen wird. Gleiches könnte für den Bereich der Freiluft­aktivitäten wie Laufen, Nordic Walking usw. zutreffen.
Mit der Öffnung des Hallen­sport­betriebes für die Vereine rechne ich frühestens nach Ostern.
Die Sport­verbände - und hier feder­führend der Landes­sportbund – haben hierfür Modelle entwickelt, denen wir uns natürlich anschließen (siehe „Drei Forderungen für den Wiedereinstieg in den Vereinssport in NRW“ und „Vorschlag für ein Stufenmodell zur Öffnung des Sportbetriebs“).

Von entscheidender Bedeutung ist, dass Sie, unsere Mitglieder, uns auch in der Krise die Treue halten. Dafür sind wir Ihnen dankbar.
Aus diesem Grunde haben wir auch entschieden, für das 1. Quartal 2021 keine Mitglieds- und Sonder­beiträge einzuziehen. Zwar haben wir auch laufende Kosten, die wir in dieser Zeit stemmen müssen, aber das werden wir gemeinsam schaffen.
Also üben Sie sich weiterhin in Geduld und bleiben Sie uns treu und unterstützen Sie unsere Arbeit für Sie. Vor allem aber passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz aller Einschränkungen alles Gute – es kann nur noch besser werden.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 11. Januar 2021, 08:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

der „Hard Lockdown“ hat uns wider Erwartung weiterhin dramatisch steigende Infektionszahlen gebracht – die einzig logische Konsequenz ist, der nun von der Politik verordnete „Hard Lockdown“ zunächst bis zum 31. Januar 2021 zu verlängern.
Damit ist auch weiterhin kein Sport, auch kein Rehabilitationssport, möglich.
Die Information, ob, wann und wie es weitergeht, werden Sie, wenn die Politik Ende Januar die Lage neu bewertet und ihre Entscheidungen getroffen hat, rechtzeitig hier auf der Homepage finden.
Also üben Sie sich weiterhin in Geduld und bleiben Sie uns treu und unterstützen Sie unsere Arbeit für Sie. Vor allem aber passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz aller Einschränkungen ein neues Jahr 2021 mit vielen Glücksmomenten – es kann nur noch besser werden.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 14. Dezember 2020, 08:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

der „Light Lockdown“ hat uns wider Erwartung weiterhin dramatisch steigende Infektions­zahlen gebracht – die einzig logische Konsequenz ist, der nun von der Politik verordnete „Hard-Lockdown“ ab Mittwoch, den 16. Dezember 2020 – zunächst bis zum 11. Januar 2021.
Ich habe mir die Frage gestellt, ob wir selbst dann, wenn begrenzt und ein­geschränkt in der kommenden Woche noch die Durch­führung von Schul- und/oder Rehabilitations­sport unter den strengen Schutz– und Hygiene­auflagen erlaubt wäre, diese Angebote aufrecht­erhalten sollten.
Die Antwort, die auch für den Vorstand eindeutig ausfiel, ist:   Nein - wir sind keine Insel und haben als Sport­verein nicht nur eine Verantwortung für unsere Mit­glieder, Übungs­leiter*innen und Gruppen­helfer*innen sondern auch eine gesamt­gesellschaft­liche.
Deshalb haben wir entschieden, ab dem 14. Dezember unseren Sport­betrieb komplett einzu­stellen, also auch den Schul­sport für die OGSn und den Rehabili­tations­sport.
Die Entscheidung, ob, wann und wie es weiter­geht, werden Sie recht­zeitig hier auf der Home­page finden.
Dass wir bis heute ohne Probleme durch die Corona-Krise gekommen sind, ist nicht nur unseren konsequent umgesetzten Hygiene- und Schutz­auflagen zu verdanken, sondern vor allem dem verantwortungs­bewussten und profes­sionellen Einsatz unserer Übungs­leiter*innen und Gruppen­helfer*innen aber auch die außerordentliche Disziplin mit der Sie, die Mitglieder, die schwierigen Rahmen­bedingungen akzeptiert und umgesetzt haben.
Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen herzlich bedanken.
Also bleiben Sie uns auch weiterhin treu und unter­stützen Sie unsere Arbeit für Sie. Vor allem aber passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien trotz aller Einschränkungen ein friedliches Weihnachtsfest und ein neues Jahr 2021 mit vielen Glücksmomenten – es kann nur noch besser werden.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 29. November 2020, 17:20 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

wie befürchtet, wurde der „light Lock­down“ über den 30. November bis zum Jahres­ende hinaus verlängert.

Den­noch haben wir die Mög­lich­keit, nahe­zu allen Reha­bilita­tions­sport­angeboten bis zum vor­gezogenen Beginn der Weihnachts­ferien am 19.12.2020 fortzu­führen. Aus­genommen weiter­hin:

Für die drei Dezember­wochen bis zum 19.12. findet wieder „Sport für die Seele“ statt und die Möglichkeit der Durch­führung des Koronar­sports in Oden­dorf wird nochmals geprüft.

Informa­tionen, ob, wann und wie es mit den übrigen all­gemeinen Sport­angeboten weitergeht, werden Sie recht­zeitig hier auf der Home­page finden. Wir hoffen sehr, dass wir im Neuen Jahr 2021 wenigstens wieder schritt­weise auch mit diesen Angeboten wieder starten können.
Bis dahin wünschen wir Ihnen unter den gegebenen Umständen eine besinn­liche Advents­zeit, ein fried­liches Weihnachts­fest im Kreise Ihrer Familie und natür­lich alles erdenk­lich Gute für das neue Jahr 2021.
Bleiben Sie uns auch weiterhin treu und unter­stützen Sie unsere Arbeit für Sie — und bleiben Sie vor allem gesund.


Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 14. November 2020, 10:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

der „light lockdown“ hat bislang leider noch nicht den erwünschten Erfolg gezeigt – und es steht zu befürchten, dass die Maßnahme möglicher­weise über den 30. November hinaus verlängert wird.
Aller­dings gibt es inzwischen eine Ergänzung zum Schutz­konzept der Landes­regierung, wonach Reha­bili­tations­sport wieder unter Auf­lagen wieder erlaubt ist.
Im § 9 Sport steht dort nun folgender Passus:

„(1a) Ab­weichend von Absatz 1 dürfen Sport­angebote, an denen eine Teil­nahme regel­mäßig aufgrund einer ärzt­lichen Ver­ordnung erfolgt (vor allem Reha­bili­tations­sport), angeboten und wahr­genommen werden, wenn nur Personen mit einer indi­viduellen ärzt­lichen Anordnung teil­nehmen und der Abstand zwischen allen beteiligten Personen während des gesamten Aufent­halts in oder auf den in Absatz 1 genannten Ein­richtungen mindestens 2 Meter beträgt.“

Die Stadt­verwaltungen Meckenheim und Swisttal haben auf unseren Antrag hin inzwischen auch die Sport­hallen zu diesem Zwecke wieder freigegeben.

Ab Montag, den 16. November 2020, starten wir wieder mit nahezu allen Rehabilitations­sportangeboten. Aus­genommen sind derzeit nur noch:

Die Teil­nehmer der einzelnen Rehasport-Gruppen werden von Ihren Übungs­leiter*innen informiert.

Informationen, ob, wann und wie es mit den übrigen allgemeinen Sport­angeboten weitergeht, werden Sie recht­zeitig hier auf der Homepage finden.

Also bleiben Sie uns auch weiterhin treu und unterstützen Sie unsere Arbeit für Sie.

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 9. November 2020, 9:30 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

der „light lockdown“ hat uns in der ersten Woche zwar dramatisch steigende Infektions­zahlen gebracht – aber wie er letzt­endlich wirkt, werden wir erst Ende November fest­stellen. Wir alle hoffen, dass wir dann wieder – unter den nach wie vor geltenden Schutz- und Hygiene­auflagen wieder in den Sport­betrieb zurück­kehren können.
Die Ent­scheidung, ob, wann und wie es weiter­geht, werden Sie recht­zeitig hier auf der Homepage finden.
Unabhängig davon werden wir in den nächsten Tagen die Beiträge für das 4. Quartal 2020 abbuchen, wobei wir für den Monat November keine Zusatz­beiträge, also für Zumba, Schwimmen und Kampf­sport erheben werden.
Inzwischen hat uns die Stadt­verwaltung informiert, dass das Freizeit­hallen­bad vor dem Hinter­grund der aktuellen Pandemie­lage bereits ab dem 7. Dezember 2020 für die üblichen jähr­lichen Wartungs­arbeiten geschlossen wird. Wir sind darüber nicht unglücklich, denn das bedeutet, dass wir – voraus­gesetzt, die Gesamt­lage ent­spannt sich, - gleich im Januar 2021 wieder den Schwimm­betrieb aufnehmen können.
Nun besteht die Möglich­keit, dass der „light lock­down“ bereits tatsächlich am 30. November endet. Dann wäre das Freizeit­hallen­bad in der ersten Dezember­woche geöffnet. Wir halten es jedoch für wenig sinn­voll, am 3. Dezember das Schwimm­training für die Kinder und Jugend­lichen anzu­bieten und dann erneut für fünf Wochen zu pausieren. Wir setzten diesen Termin aus und starten lieber wieder im Neuen Jahr.
Aus diesem Grund werden wir auch für den Dezember keinen Zusatz­beitrag Schwimmen erheben.
„Vereine leben vom Engagement, von der Kreativität und Solidarität seiner Vereins­mitglieder. Ich wünsche mir sehr, dass die Mitglieder in dieser schwierigen Zeit ihrem Verein die Treue halten. Genau so wünsche ich mir, dass die vielen Tausenden ehrenamtlichen Mitarbeiter und Helfer in den Vereinen die Flinte nicht ins Korn werfen und ihrem Verein nach wie vor zur Verfügung stehen“.
Dieser Äußerung des Direktors des Landes­sportbundes, Michael Scharf, ist nichts hinzu­zufügen.

Also bleiben Sie uns auch weiter­hin treu und unter­stützen Sie unsere Arbeit für Sie.

Ihr
Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 29. Oktober 2020, 15:30 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

unsere Befürchtungen angesichts der bundesweit steigenden Fallzahlen der Covid-19-Infizierten hat sich bestätigt. Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, befristet für den Monat November die Kontakte massiv einzuschränken, um so die Infektionsrate zu senken. Davon bleibt auch der Freizeitsport natürlich nicht verschont.
Nach derzeitigem Kenntnisstand (das neue Schutzkonzept der Landesregierung liegt noch nicht vor) wird das Hallenfreizeitbad in jedem Fall geschlossen; die Sporthallen und Sportanlagen ebenfalls für den Vereinssport. Inwieweit die Sportstätten dem Schulsport weiter zur Verfügung stehen, ist noch nicht entschieden.
Der VFG setzt daher zunächst, vom 02. bis zum 30. November 2020 sein komplettes Vereinssportangebot befristet aus. Wir hoffen, dass der verordnete Lockdown seine erhoffte Wirkung nicht verfehlt und wir im Dezember wieder starten können.

Es hilft nichts, aber da müssen wir gemeinsam durch.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei Ihnen allen, auch bei den Übungsleiter*innen und Gruppenhelfer*innen dafür bedanken, dass sie alle mit großer Umsicht, Disziplin und Verantwortungsbewusstsein den Sportbetrieb auch in dieser schwierigen Zeit bislang problemfrei aufrechterhalten haben - das war vorbildlich.

Aufgrund der aktuellen Lage sehen wir uns leider auch gezwungen, die für den 17. November anberaumte Mitgliederversammlung abzusagen. Geplant ist eine Verschiebung in das nächste Jahr; voraussichtlich Januar oder Februar 2021.

Mit besten Grüßen,
bleiben Sie gesund und dem VFG treu

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 16. Oktober 2020, 21:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

bislang sind wir gut durch die Pandemie gekommen. Das liegt vor allem daran, dass wir in unseren Sport­angeboten größt­mögliche Vorsorge im hygienischen Bereich walten lassen, unsere Übungs­leiter*innen ihre Sport­angebote mit großem Verantwortungs­bewusstsein durch­geführt haben und Sie, die Teilnehmer*innen, sich außer­ordentlich diszipliniert an die Regeln gehalten haben.

Vor diesem Hinter­grund wollen wir es trotz der bedenklich steigenden Fallzahlen wagen, wie bereits angekündigt, nach den Herbst­ferien auch mit folgenden Angeboten wieder zu starten:

Diese Absicht steht selbst­verständlich unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemie­lage, die wir ständig beobachten. Sollten wir in einen kritischen Bereich kommen, werden wir ohne zu zögern den Sport­betrieb teilweise oder ganz befristet wieder einstellen – wir wollen und werden kein Risiko eingehen.

Neben den vorgeschrie­benen Schutz­maßnahmen und Hygiene­regeln möchte ich auf eine VFG-interne Regelung besonders hinweisen:

Die Nutzung der Umkleiden in den Hallen ist für die Sportler­innen und Sportler des VFG Meckenheim weiter­hin nicht gestattet. Die Umkleiden werden nicht desinfiziert und werden zudem bereits seit geraumer Zeit von den Schulen genutzt, ohne anschließende Desinfektion.
Hier ist uns das Risiko einfach zu hoch – und es hat ja in der Vergangen­heit auch schon ganz gut ohne Umkleiden funktioniert.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 13. September 2020, 20:15 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

wie bereits angekündigt starten wir in der 38.KW wieder mit folgenden Angeboten:

Die reinen Kooperations­angebote mit der OGS KGS/EGS können aus organisatorischen Gründen erst etwas später wieder geöffnet werden.

Schwimmen

Der Schwimmstart am 9. September hat sehr gut geklappt. In der kommenden Woche starten nun auch die beiden Gruppen Silber 2 und Gold ab 15:50 Uhr. Bitte beachten Sie die Rahmendbedingungen.

Diese Planungen stehen natürlich wie immer unter dem Vorbehalt der allgemeinen Entwicklung der Pandemielage – wir wollen und werden kein Risiko eingehen.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 10. September 2020, 08:15 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Rahmenbedingungen - Organisation und - Hygieneregeln Schwimmen

wir freuen uns, Ihnen nun auch das weitere Vorgehen für den Bereich Schwimmen vorstellen zu können. Hier finden Sie die Rahmenbedingungen, Organisation und Hygieneregeln für den Schwimmbetrieb.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 6. September 2020, 12:15 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Öffnung weiterer Sportangebote

Wichtig !!!!

Wenn wir jetzt weitere Sportangebote schrittweise öffnen, müssen wir mit Blick auf die mögliche Begrenzung der Teilnehmerzahlen, aber auch mit Blick auf eine mögliche Nachverfolgung möglichst umgehend in Erfahrung bringen, wer in seiner jeweiligen Gruppe weitermachen möchte (dies betrifft nur die ab kommender Woche wieder geöffneten Angebote mit Ausnahme der Psychomotorik). Hier bitten wir dringend um Kontaktaufnahme mit Ihren Übungsleiter*innen per E-mail (Vorname.Name@vfg-meckenheim.de) oder ersatzweise unter Angabe des Angebots an die Geschäftsstelle unter sport@vfg-meckenheim.de. Nur auf diesem Wege gemeldete Teilnehmer können in den Gruppen berücksichtigt werden. Neuanmeldungen bedürfen ebenfalls der Voranmeldung.

In der vergangenen Woche (36.KW) haben wir die nachstehenden Angebote wieder geöffnet:

Während die Psychomotorikstunden sehr gut angelaufen sind, hatten offensichtlich fast alle bisherigen Tänzerinnen und Tänzer nicht wahrgenommen, dass Let’s Dance I wieder gestartet wurde. Ich hoffe, das wird sich in der kommenden Woche einspielen.

In der kommenden Woche, 37.(KW), starten wieder:

Die Öffnung des ersten Bambini-Clubs am 11. September wird zeigen, ob unsere Konzepte greifen.
Informationen zur Teilnahme (gilt dann auch für alle anderen Bambini-Clubs) laden Sie sich bitte hier (Dokumente: Hygieneregeln und Anforderungen und Einverständniserklärung zur Teilnahme) herunter.
Da wir bis auf Weiteres aus hygienischen Gründen nur sehr eingeschränkt auf vereinseigenes Material/städtisches Sportgerät zurückgreifen können, bitten unsere Übungsleiter*innen um die Zusammenstellung einer kleinen „Sporttasche“ mit folgendem Inhalt, die Sie dann auch immer zu der Bambini-Stunde mitbringen:

Nach den Herbstferien werden wir dann hoffentlich alle Bambini-Clubs wieder anbieten können.

In der 38.KW wollen wir dann mit folgenden Angeboten wieder starten:

Die reinen Kooperationsangebote mit der OGS KGS/EGS können aus organisatorischen Gründen erst etwas später geöffnet werden.

Schwimmen

Auch für den Schwimmbetrieb zeichnet sich nun eine Lösung ab. Da wir jetzt auch unsere beiden Bahnen ab 16:00 Uhr wieder zur Verfügung haben, werden wir die einzelnen Gruppen zusammenstellen, die dann zeitlich gestaffelt wieder schrittweise in den Schwimmbetrieb zurückkehren können.
Hierzu werden wir die Teilnehmer auf der Grundlage der bereits erfolgten ersten Abfrage einzelnen Gruppen zuordnen. Die Teilnehmer werden zeitgerecht benachrichtigt. In jedem Fall sind die „Vorgaben für die Teilnahme am Schwimmen“, die wir hier auf der Homepage zeitgerecht einstellen, unbedingt zu beachten.

Starten werden wir am 9. September 2020 mit den Nichtschwimmern (Seepferdchen) 17:00 – 17:45 Uhr.
Zeitgleich startet eine erste Gruppe Bronze (B1) und eine erste Gruppe Silber (S1).
Die übrigen Gruppen werden dann in der darauffolgenden Woche zu den dann gesondert festgelegten Zeiten starten.


Diese Planungen steht natürlich immer unter dem Vorbehalt der allgemeinen Entwicklung der Pandemielage – wir wollen und werden kein Risiko eingehen.

Mitgliederbeiträge

Aufgrund verschiedener Nachfragen möchte ich nochmals klarstellen, dass für das 2. Quartal 2020 keine Beiträge erhoben wurden. Mitglieder, die halbjährlich oder jährlich bezahlt hatten, wird der Beitrag gutgeschrieben oder auf Antrag bzw. bei Kündigung zurück überwiesen. Ab dem 3. Quartal werden wir wieder Beiträge erheben.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 31. August 2020, 08:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Öffnung weiterer Sportangebote

Wenn wir jetzt weitere Sportangebote schrittweise öffnen, müssen wir mit Blick auf die mögliche Begrenzung der Teilnehmerzahlen, aber auch mit Blick auf eine mögliche Nachverfolgung möglichst umgehend in Erfahrung bringen, wer in seiner jeweiligen Gruppe weitermachen möchte (dies betrifft nur die ab kommender Woche wieder geöffneten Angebote mit Ausnahme der Psychomotorik). Hier bitten wir dringend um Kontaktaufnahme mit Ihren Übungsleiter*innen per E-mail (Vorname.Name@vfg-meckenheim.de). Nur auf diesem Wege gemeldete Teilnehmer können in den Gruppen berücksichtigt werden.

Allmählich zeichnet sich Licht am Horizont der bislang ausgesetzten Angebote ab.

Ab dieser Woche (36.KW) öffnen wir wieder die Angebote:

Die Psychomotorikstunde an der GGS, donnerstags, wird nach den Herbstferien wieder gestartet, da erst noch die Rückverlagerung der Sportgeräteschränke und des Materials in die sanierte GGS-Turnhalle erfolgen muss.

Ab der 37.(KW) folgen dann:

Die Öffnung des ersten Bambini-Clubs wird zeigen, ob unsere Konzepte greifen. Informationen zur Teilnahme (gilt dann später auch für alle anderen Bambini-Clubs) laden Sie sich bitte hier (Dokumente: Hygieneregeln und Anforderungen und Einverständniserklärung zur Teilnahme) herunter.

Ab der 38. KW werden weitere Angebote für Kinder und Jugendliche geöffnet werden – hierzu bedarf es jedoch noch einiger Absprachen mit unseren Kooperationspartnern.

Nach den Herbstferien werden wir dann hoffentlich alle Bambini-Clubs wieder anbieten können.

Auch für den Schwimmbetrieb zeichnet sich nun eine Lösung ab. Da wir jetzt auch unsere beiden Bahnen ab 16:00 Uhr wieder zur Verfügung haben, werden wir die einzelnen Gruppen zusammenstellen, die dann zeitlich gestaffelt wieder in den Schwimmbetrieb zurückkehren können.
Auch hier haben wir die Absicht, Anfang September wieder den Einstieg – vorrangig mit den Nichtschwimmern – zu ermöglichen.
Hierzu werden wir die Teilnehmer systematisch abfragen und den Gruppen zuordnen. In jedem Fall sind die „Vorgaben für die Teilnahme am Schwimmen“, die wir dann hier zeitgerecht einstellen, unbedingt zu beachten.

Aber bitte verstehen Sie diese Absichtserklärungen immer unter dem Vorbehalt der allgemeinen Entwicklung der Pandemielage – wir wollen und werden kein Risiko eingehen.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 24. August 2020, 08:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

Aktuelles Schutzkonzept
Das aktuelle Schutz- und Hygienekonzept der Stadt Meckenheim, gültig ab dem 12.08.2020, sieht keine Sperrung der Umkleiden und der Duschen mehr vor.
Ich halte dies für nicht tragbar. Es wäre nämlich schlichtweg weder für die Übungsleiter*innen noch die Hausmeister möglich, bei jedem Gruppenwechsel die Umkleiden zu desinfizieren. Duschen nach dem Sport macht ohnehin keinen Sinn, da durch die zeitliche Überlappung eine Begegnung von Teilnehmern der Vorgänger - und Nachfolgegruppe kaum zu vermeiden wäre.

Für den VFG bleibt es daher bei der bisherigen Regelung - alle kommen bereits in Sportbekleidung. Die Umkleiden und Duschen sind gesperrt und stehen nicht zur Verfügung.

Unabhängig davon werden wir die Entwicklung der – derzeit leider wieder steigenden – Fallzahlen kritisch verfolgen und davon unsere Planung zur weiteren Öffnung von Sportangeboten abhängig machen.

Sport mit Kindern / Schwimmen
Am vergangenen Donnerstag haben wir erstmals eine Sportstunde mit älteren Kindern getestet, die vom Charakter her immer wieder mal zu Kontakten führt. Es hat sich als nicht gerade einfach, aber als machbar erwiesen - erfordert aber besondere Formen der Stundengestaltung.

Natürlich haben wir die Absicht, dies schrittweise auch auf die anderen Kindergruppen auszudehnen und möglicherweise noch vor den Herbstferien testweise mit der einen oder anderen Gruppe zu starten, um dann hoffentlich nach den Herbstferien wieder mit allen Gruppen an Bord zu sein, wobei wir im einen oder anderen Fall mit geteilten Gruppen im vierzehntägigen Wechselwerden arbeiten müssen. Hier gilt es noch gute Konzepte zu entwickeln bzw. die schon erarbeiteten zu verfeinern.

Eine besondere Herausforderung stellt im Augenblick der Schwimmbetrieb dar. Da das aktuelle Schutzkonzept für das Hallenbad uns derzeit nur eine Stunde abzüglich Pufferzeit zubilligt, müssen auch hier machbare Konzepte zur zeitlichen und Gruppenstaffelung erarbeitet und Verhandlungen mit der Stadt über eine Wiederzuweisung der befristet zurückgegebene Nutzungszeit ab 16:00 Uhr geführt werden, um überhaupt wieder sinnvoll in den Schwimmbetrieb zurück kehren zu können.
Auch hier haben wir die Absicht, Anfang September wieder den Einstieg – vorrangig mit den Nichtschwimmern – zu ermöglichen.

Aber bitte verstehen Sie diese Absichtserklärungen immer unter dem Vorbehalt der allgemeinen Entwicklung der Pandemielage – wir wollen und werden kein Risiko eingehen.

Mitgliederbeiträge
Unabhängig von unserer Planung werden wir nicht darauf verzichten können, ab dem 3. Quartal wieder Beiträge einzuziehen, zumal wir für eine ganze Reihe von Angeboten bereits im Juni wieder gestartet sind und den Sportbetrieb in den ersten drei Wochen in den Ferien zusätzlich aufrechterhalten haben. Leider hat uns die Corona-Pause bislang einen Einnahmeverlust von ca. 16.000,- € und laufende Fixkosten von ca. 20.000,- € beschert. Die Zurückstellungen für derartige Krisen sind damit aufgebraucht.
Darüber hinaus haben die Hygiene- und Schutzauflagen uns bislang bereits über 2.000,- € für Desinfektionsmittel, Masken und Handschuhe gekostet; und diese Vorsorgemaßnahme wird uns auch weiterhin finanziell belasten.
Alle jene von Ihnen, die etwas später wieder in den Genuss der Sportangebote kommen weise ich darauf hin, das Mitgliederbeiträge in Sportvereinen nicht auf Leistungsverträgen basieren, sondern Solidarbeiträge sind. Wer hier jedoch ein finanzielles Problem hat, kann sich gerne an uns unter folgender eMail-Adresse: notlage@vfg-meckenheim.de wenden – wir finden sicher eine Lösung. Sehen Sie aber unbedingt von Widersprüchen bei den Banklastschriften ab – die Bankgebühren hierfür müssen wir Ihnen wieder in Rechnung stellen.

Mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 10. August 2020, 08:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

es ist so weit, ab dem 12. August können wir den Sportbetrieb in den Sporthallen und im Freizeithallenbad wieder aufnehmen, allerdings nicht sofort in vollem Umfang. Die Corona-Schutzauflagen und die damit verbundenen Einschränkungen bleiben uns verständlicherweise erhalten. Hier finden Sie auch die aktualisierten Schutzkonzepte der Stadt Meckenheim für den Hallenbetrieb und das Hallenfreizeitbad - bitte beachten Sie unbedingt die Schutz- und Hygieneauflagen.

Erfreulich ist, dass der Stadtsportverband mit der Stadtverwaltung aushandeln konnte, dass alle Vereine die Nutzungszeiten in den Hallen und im Schwimmbad vor Corona wieder zurückerhalten – das Zeitpufferproblem mit den nachfolgenden Gruppen bleibt uns natürlich nicht erspart. Zudem ist auch Kontaktsport bis max. 30 Personen wieder zulässig ist.

Damit können wir voraussichtlich mit allen bisher noch ausgesetzten Angebote schrittweise wieder in den Sportbetrieb zurückkommen. Die nachstehende Planung steht natürlich immer unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Corona-Lage.
Bitte schauen Sie regelmäßig auf unsere Homepage - Programm, dort finden Sie jeweils die aktuellsten Informationen und Hinweise zu unserem Sportangebot.

Ab dem 12.08. sind folgende Angebote unter Corona-Auflagen wieder zugelassen:

Ab dem 17.08. können folgende Angebote wieder aufgenommen werden.

Ab dem 24.08. alle anderen Gruppen mit folgenden Ausnahmen:

Es ist grundsätzlich sicherzustellen, dass sich die Sportgruppen beim Wechsel nicht begegnen, d.h. spätestens 10 Min. vor regulärem Ende der Übungsstunde ist die Sporteinheit zu beenden und die Teilnehmer verlassen zügig (alle sind ja in Sportkleidung) die Halle durch den ausgeschilderten Ausgang. Übungseinheiten, die keine Nachfolgegruppe haben, können die Sportstunde ohne diesen Puffer beenden. Es ist berücksichtigt, dass bis zu den Herbstferien kein Schulsport in den Hallen stattfinden.

Jetzt wünsche ich Ihnen einen guten Start, viel Erfolg und bleiben Sie gesund,
mit besten Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 


Aktualisierung 28. Juni 2020, 15:00 Uhr
Aktuelle Informationen zum Sportbetrieb in den Sommerferien und weitere Hinweise

Liebe Mitglieder,

zunächst möchte ich mich bei Ihnen, die bereits wieder am Sport teilnehmen, bedanken, wie professionell und diszipliniert Sie mit dieser besonderen Situation bislang umgegangen sind.
Nun hat es sich sicher schon herumgesprochen, dass uns die Stadtverwaltung die Fortführung des Sportbetriebes in den ersten drei Ferienwochen unter Auflagen und in begrenztem Umfang genehmigt hat.
Präzise geht es um den Zeitraum 29.06. – 17.07.2020, wobei an den Wochenenden die Hallen leider nicht zur Verfügung stehen, d.h. unserer Angebote an den Samstagen entfallen müssen.
Für alle Angebote gelten nach wie vor die Auflagen des Landes, der Kommune und unser eigenes Schutzkonzept in der jeweils aktuellen Fassung. Neu ist seit dem 15. Juni 2020 die Erlaubnis, auch Kontaktsport in der Halle mit max. 10 Personen (feste Gruppe) und im Freien mit max. 30 Personen durchzuführen.
Damit können wir auch das Volleyballangebot am Freitagabend wieder öffnen.
Die Taekwondo-Stunden in Rheinbach müssen leider ebenfalls weiterhin entfallen, weil dort die Hallen nicht geöffnet werden.

Verständlicherweise müssen die Hallen auch weiterhin nach Nutzung täglich gereinigt werden, zudem ist eine Hausmeisterpräsenz erforderlich. Dies ist für die Stadtverwaltung ein nicht unerheblicher zusätzlicher und nicht im Haushalt eingeplanter Kostenfaktor. Deshalb wurde auch die Bitte um anteilige Kostenbeteiligung an die Vereine herangetragen.
Ich erwähne dies deshalb, weil es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, durch Entscheidungen für „Outdoor“ (wie bei Taekwondo) oder durch Verlegung von Angeboten in andere Hallen, den Reinigungsaufwand und somit die Kosten für uns zu minimieren. Dies geschieht natürlich jeweils nur in Absprache mit dem/der Übungsleiter/in.

Im einen oder anderen Fall werden wir aufgrund der zu erwartenden geringen Teilnehmerzahlen gleichartige Angebote zusammenlegen.
Hinzu kommt, dass auch unserer Übungsleiter*innen nicht zu allen Terminen zur Verfügung stehen, d.h. wir können nicht jedes Angebot durchgehend anbieten.

Mit folgenden Angeboten werden wir für die drei Ferienwochen nun ab morgen in den Sporthallen wieder starten:

Übersicht der Planung des Sportbetriebs auf Grund nachfolgender Aktualisierung entfernt.

 


Info zum Schwimmen

Das Hallenfreizeitbad wurde ab dem 23.06.2020 unter Auflagen wieder geöffnet. Für den VFG steht während der gesamten Ferienzeit ein Zeitfenster mittwochs von 17:30 – 18:30 Uhr (mit Pufferzeiten vor- und nachgeordnet) zur Verfügung. Geplant ist nach derzeitigem Stand eine begrenzte Wiederaufnahme des Schwimmbetriebes frühestens in der 30. KW (Nichtschwimmer, Bronze-Abzeichen, Silber-Abzeichen). Dies hängt aber von der ausreichenden Verfügbarkeit von Personal (Übungsleiter/Gruppenhelfer) ab.
Durch die geänderten Öffnungszeiten in den Sommerferien (10:00 Uhr) kann der Rehabilitationssport im Wasser nicht angeboten werden.

Die Vorgaben der Stadtverwaltung (Schutzkonzept Schwimmbad) gelten auch für die Dauer der Sommerferien.


Info zum Rehabilitationssport

Information zur Corona-bedingten Verlängerung des Rehabilitationssports (Information BRSNW):

„Der Bewilligungszeitraum beim Rehabilitationssport und Funktionstraining wird unbürokratisch um die Zeit der Aussetzung der Übungsveranstaltungen verlängert. Hierzu bedarf es keiner besonderen Antragstellung durch die Versicherten bzw. die Leistungserbringer.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Versicherten aus Angst vor Ansteckung nicht mehr teilnehmen, die Leistungserbringer die Übungsveranstaltungen abgesagt haben, die Übungsstätten geschlossen wurden oder die Durchführung behördlicherseits untersagt wurde.
Die Rehabilitationsträger werden nach überstandener Corona-Krise alle Leistungserbringer-Verbände über den (max.) Verlängerungszeitraum informieren.

Über den maximalen Verlängerungszeitraum haben wir bislang noch keine finalen Aussagen der Kostenträger erhalten, so dass wir derzeit davon ausgehen, dass zumindest die Zeit seit dem 16.03.20 bis zum Wiedereinstieg in den Rehasport (ca. 10 Wochen) verlängert werden kann. Nach Aussage der Kostenträger bedarf es keiner besonderen Antragstellung. Der Verein sollte aber bei der nächsten Abrechnung darauf hinweisen, dass die Sportstätten auf Grund der Corona-Pandemie für einen Zeitraum vom 13.03.-03.06.2020 (für Ihren konkreten Fall) geschlossen waren und daher gemäß der Information des BRSNW die Verordnungen entsprechend für diesen Zeitraum unbürokratisch verlängert würden. Da es regionale Unterschiede geben kann, können Sie neben der Information des BRSNW auch die Vorgaben Ihrer Kommune beifügen, aus der die Schließung Ihrer Sportstätten hervorgeht.“

Ich gehe bei den Angeboten in den Hallen von drei Monaten, für Reha im Wasser von fünf Monaten Verlängerung aus.

Wir haben die Hoffnung, dass wir nach den Sommerferien - wenn die Infektionslage weiterhin auf niedrigem Niveau bleibt, der Rhein-Sieg-Kreis kein Hotspot wird und auch die Schulen und Kindergärten zum Normalbetrieb zurückkehren – auch die meisten noch ausgesetzten Angebote wieder öffnen können. Wir werden Sie rechtzeitig vor Ferienende wieder aktuell informieren.

Zum Ende die Empfehlung: Laden Sie sich die Corona-App herunter. Je mehr sich beteiligen, umso höher ist ihre Effektivität und uns und Ihnen auch eine Hilfe im Sportbetrieb.

Mit besten Grüßen und noch ein schönes Wochenende
und allen, die in den Urlaub fahren oder auch zuhause Ferien machen – gute Erholung und vor allem einen schönen Sommer.

Hans-Jürgen Hugenschmidt
 

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Aktualisierung 01. Juni 2020, 13:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

ich vermute, Sie haben die gute Nachricht schon gehört: Die Sporthallen der Stadt Meckenheim können ab dem 03.06.2020 unter Auflagen und mit gewissen Einschränkungen wieder genutzt werden. Das Schutzkonzept der Stadt Meckenheim auf dessen sehr restriktiven Entwurf ich in meiner Funktion als 1. Vors. des Stadtsport­verbandes im Sinne des Sports maßgeblich positiv Einfluss nehmen konnte, wurde am 28. 05. 2020 in Kraft gesetzt, womit die Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in den Hallensport gegeben sind.
Wir werden jedoch nichts überstürzen und zunächst nur mit den aus unserer Sicht unkritischen Angeboten in den Hallen wieder starten (Freiluftangebote wie Nordic Walking und Lauftreff haben ja bereits vergangene Woche gestartet).
Über allen Angeboten schweben natürlich die Auflagen des Landes, der Kommune und unser eigenes Schutzkonzept, in dem wir die Auflagen der übergeordneten Behörden berücksichtigt haben. Die Verbreitung des immer noch aktiven Virus können wir zwar durch unsere Maßnahmen weitgehend eindämmen, aber einen Infektionsfall nicht mit letzter Sicherheit verhindern. Also bitte den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb mit größter Vorsicht umsetzen.
Hier noch einmal die wichtigsten Eckpunkte der kommunalen Schutzverordnung:

  1. Ab dem 03.06. 2020 ist der Sportbetrieb in den Meckenheimer Hallen und Mehrzweckhallen unter Auflagen wieder zugelassen.
  2. Das Zeitfenster hierfür ist von 08:00 - 21:00 Uhr (ursprüngliche Planung - alle Hallen bis 20:00 Uhr). Die „Endzeit“ 21:00 Uhr bedeutet allerdings, dass die Gruppe dann das Hallengebäude verlassen hat.
  3. Die Dreifachhalle in der Schützenstraße und die Mehrzweckhalle in Altendorf-Ersdorf werden samstags für die bestehenden Regelangebote geöffnet (ursprüngliche Planung - alle Hallen bleiben samstags geschlossen)
  4. Die maximal zulässigen Teilnehmerzahlen in den Hallen richten sich nach der Grundfläche, wobei pro Teilnehmer im Sinne der Anstandsregelung 10 m² zugrunde zu legen sind (ursprüngliche Regelung - 15 Teilnehmer pro Halle maximal) Die konkreten Teilnehmerzahlen je Halle werden im Schutzkonzept der Verwaltung im Einzelnen festgelegt.
  5. Zwischen den einzelnen Gruppen sind ca. 15 min Pufferzeit einzuplanen, um Begegnungen mit Folgegruppen zu vermeiden, d.h. die Übungszeiten sind entsprechend anzupassen. Der Beginn der Übungsstunde einer Gruppe bleibt unverändert wie in den Plänen der Vereine vorgesehen.
  6. Eingang und Ausgang in den Hallen werden von der Stadtverwaltung mit Hinweisschildern festgelegt und sollen eine Begegnung aufeinanderfolgender Gruppen verhindern.
  7. Duschräume, Umkleideräume und Aufenthaltsräume sind gesperrt. Toiletten stehen nur eingeschränkt zur Verfügung. Seife und Papierhandtücher werden seitens der Stadt ausreichend zur Verfügung gestellt.
  8. Es darf nur vereinseigenes Gerät genutzt werden. (Dies ist eine besondere Erschwernis und schließt per se eine Reihe von Sportangeboten aus. Da auch die Nutzung von Matten betroffen ist, sollten alle Teilnehmer*innen möglichst eine eigene Matte, mindestens aber ein großes Badetuch mitführen.)

Wir müssen grundsätzlich sicherstellen, dass sich die Sportgruppen beim Wechsel nicht begegnen, d.h. spätestens 10 Min. vor regulärem Ende der Übungsstunde ist die Sporteinheit zu beenden und die Teilnehmer verlassen zügig (alle sind ja in Sportkleidung) die Halle durch den ausgeschilderten Ausgang. Übungseinheiten, die keine Nachfolgegruppe haben, können die Sportstunde ohne diesen Puffer beenden. Dies gilt nicht für Stunden, die um 21:00 Uhr enden, da das Hallengebäude um 21:00 Uhr verlassen sein muss. Es ist berücksichtigt, dass bis zu den Sommerferien kein Schulsport und weitgehend auch keine OGS-Angebote in den Hallen stattfinden.
Aufgrund der aktuellen Auflagen werden wir im Fitnessbereich zunächst noch alle Angebote mit Kindern (auch Bambini-Clubs) und Kontaktsportangebote wie Volleyball oder Ballsport für Männer in den Hallen aussetzen, aber die kontaktfreien Übungen im Kampfsport zulassen. Hinzu kommen Einschränkungen bei Übungsleiter*innen, die aufgrund des Alters oder Vorerkrankungen zu den Risikopersonen zählen und daher nicht zur Verfügung stehen.
Zu den Taekwondo-Stunden in Rheinbach gibt es noch keine Informationen. Hier muss das Nutzungskonzept der Kommune abgewartet werden (Öffnung der Hallen ist offensichtlich erst ab dem 15.06. vorgesehen). Gleiches gilt für die Halle in Odendorf.

Mit folgenden Angeboten werden wir nun ab dem 03.06.2020 in den Sporthallen wieder starten:

Übersicht der Planung des Sportbetriebs auf Grund nachfolgender Aktualisierung entfernt.

 

Die Vorgaben der Stadtverwaltung (Schutzkonzept) gelten zunächst nur bis zum Beginn der Sommerferien. Ob sich dann Änderungen ergeben und ob möglicherweise sogar ein Teil der Ferien für den Sport zur Verfügung stellt werden, bleibt abzuwarten.

Ich bitte Sie alle, die ab nächster Woche wieder mit Ihren Angeboten starten, das Schutzkonzept und die Hygieneauflagen strikt einzuhalten. Die Hausmeister sind gehalten, dies zu kontrollieren.
Schauen Sie auch in unserem Schutzkonzept Anhang 3 - Checkliste für Teilnehmer am Sport an.
Außerdem bitte ich Sie, jedes Problem über Ihre/n Übungsleiter*in umgehend an uns zu melden.

Jetzt wünsche ich Ihnen einen guten Start und viel Erfolg und bleiben Sie gesund

Mit sportlichen Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt


Aktualisierung 16. Mai 2020, 19:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

mit den Lockerungen ab dem 07. und 11. Mai 2020 haben wir die Möglichkeit, wieder erste Angebote im „Freiluftbereich“ (wetterabhängig) durchzuführen.

Ab der 21. KW (18. Mai 2020) lassen wir die Nordic Walking-Gruppen und unseren Lauftreff wieder „von der Leine“. Ebenfalls als Outdoor-Angebot kann Le Parkour wieder starten - immer unter der Voraussetzung, dass die Regeln der Coronaschutzverordnung, gültig ab 11.05.2020, eingehalten werden. Das bedeutet, kontaktfrei, Abstand 1,5 m und Einhaltung der Hygieneregeln.
Die Verantwortlichen Übungsleiter/innen bitte ich, in diesem Sinne:

Die Freigabe von Angeboten erkennen Sie künftig auf unserer Homepage durch die Kodierung des jeweiligen Angebotes. Rot = ausgesetzt, gelb = Hinweis. Durch Anklicken des Angebotes öffnen Sie das Angebotsfenster und können dort den Hinweis (ab wann usw.) lesen.

In der 22. KW (am 27.05.2020) starten wir einen Outdoor-Versuch mit einer Koronarsportgruppe in der Swistbachaue und am 29.05.2020 einen Outdoor-Test mit Taekwondo auf der Werferwiese am Schulzentrum. Hier gelten selbstverständlich dieselben Hinweise wie oben.
Ob noch weitere Gruppen in einen solchen Outdoortest eingebunden werden können, bedarf der Prüfung durch den Vorstand (1. Vors./Organisationsleiterin Sportbetrieb).

Wie Sie erkennen, bin ich in der Sache nach wie vor sehr zurückhaltend. Sie werden vermutlich von anderen Mitgliedern darauf angesprochen, dass andere Vereine jetzt verstärkt Gruppenangebote ins Freie verlegen.
Ich halte dies - um mit unserer Kanzlerin zu sprechen - zu forsch.

Ich denke, wir sollten noch etwas Geduld haben. Die Zeichen stehen nämlich nicht schlecht, dass möglicherweise Ende Mai die Hallen seitens der Stadtverwaltung wieder geöffnet werden - wir also ab Juni, unter strengen Auflagen natürlich, den Sportbetrieb in eingeschränktem Umfang wieder aufnehmen können.

Richten Sie sich allerdings bitte darauf ein, dass die reinen aktiven „Übungszeiten“ in den meisten Fällen auf 45 min bzw. bei 90 minütigen Angeboten auf 75 min zu reduzieren sind, damit hinreichend Zeit für „corona-administrative“ Aufgaben wie geordneter Ein- und Auslass, Desinfektion, Information der TN etc. zur Verfügung steht. Dies kann selbstverständlich dort variieren, wo keine Überschneidungen mit anderen Vereinen/Gruppen gegeben sind.

Zudem dürfen bis auf weiteres keine Handgeräte benutzt und Musikgeräte des Vereins müssen anschließend desinfiziert werden. Aus Hygienegründen wäre es außerordentlich hilfreich, wenn Sie – wo die Übungen es erfordern - eigene Matten - alternativ ein großes Badetuch mitbringen würden.

Wir müssen uns im Klaren darüber sein, das wir, der Vorstand und die Übungsleiter/innen eine hohe Verantwortung tragen. Nicht nur, dass wir alles vermeiden müssen, was eine Infektionskette auslösen könnte - es gibt auch einen Busgeldkatalog, und Verstöße werden teuer geahndet.
Also helfen Sie bitte mit, dass wir alle gesund bleiben.

Zum Schluss noch ein kleiner Hinweis. Bei unserer Schutzmaskenaktion mit Fouad Hasan konnten über 200 Masken kostengünstig an Mitglieder des Vereins abgegeben werden – ich möchte Fouad an dieser Stelle herzlich dafür danken. Die Kosten für Ihre Masken werden wir zeitnah von Ihrem Konto abbuchen.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund

Hans-Jürgen Hugenschmidt


Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)



Aktualisierung 8. Mai 2020, 20:00 Uhr

Liebe Mitglieder,

die Corona-Pandemie hat uns nun schon sieben Wochen fest im Griff. Der zweifelsohne notwendige und vernünftige Shutdown und die damit verbundenen Kontakt-, Abstands- und Hygieneauflagen zeigen erfreulicherweise Wirkung. Aber wir dürfen uns nicht in Sicherheit wiegen - das Virus ist nach wie vor da und von unverminderter Virulenz. An dieser Stelle möchte ich Ihnen dafür danken, dass Sie die Ruhe bewahrt und dem Verein die Treue gehalten haben.

Sicher ist es politisch geboten, für diejenigen Bereiche Lockerungen anzustreben, deren wirtschaftliche Existenz bedroht ist – die finanziellen Schutzschirme mit Einmalzahlungen und Überbrückungskrediten bieten meist nur begrenzt Hilfe.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich auch den Ruf nach möglichst rascher Rückkehr zum regelmäßigen Sportbetrieb und verspüre bereits den Druck der Basis – vor allem nachdem vorgestern der Ministerpräsident von NRW einen ziemlich eng getakteten Zeitplan zur Öffnung des Sportbetriebes angekündigt hat. Damit hat die Landesregierung dem öffentlichen Druck nachgegeben und dabei die Verantwortung an die Kommunen und Sportvereine weiterdelegiert.
Wichtig ist aber dabei auch zur Kenntnis zu nehmen, dass es sich bei allen weiteren beabsichtigten Lockerungen nach dem 07. Mai, also am 11.05, 20.05. und 30.05. um Planungen handelt, und erst jeweils zu diesen Terminen durch Verordnung der Landesregierung in Kraft gesetzt werden müssen.

Das weckt selbstverständlich Begehrlichkeiten und ich weiß, dass viele von Ihnen schon nachgefragt haben, wie es weitergeht.

Vorab die positive Nachricht:

  1. Der VFG ist finanziell gut aufgestellt, so dass wir die „Shutdown-Phase“, auch wenn sie noch länger dauern sollte, problemlos überbrücken können, ohne die Schutzschirme des Landessportbundes bzw. der Landesregierung in Anspruch zu nehmen.
  2. Wir werden für das 2. Quartal 2020 keine Beiträge, Sonderbeiträge und Kursgebühren erheben. Bereits bezahlte Beiträge werden gutgeschrieben.

Wie stellt sich nun aber die Situation in Bezug auf die Wiederaufnahme des Sportbetriebes dar?

Ich habe hier eine klare Position, die ich als Vorsitzender des Stadtsportverbandes auch allen Sportvereinen in Meckenheim ans Herz gelegt habe:

„Wir müssen uns aber darüber im Klaren sein, dass damit uns, den Vorständen, und in der zweiten Reihe unseren Übungsleitern/innen und Kursleiterinnen die ganze Verantwortung in die Hände gelegt wird - und es wird eine große Verantwortung sein. Wir dürfen nichts übereilen - es wird für uns alle ein Stresstest, und ich mag gar nicht daran denken, was geschieht, wenn wir ihn nicht bestehen. Und schließlich muss auch bedacht werden, wie mit Risikopatienten unter den Mitgliedern aber auch den Übungsleiter/innen und Kursleiterinnen umzugehen ist- und hier geht es nicht nur um die über 60jährigen sondern auch um die Jüngeren mit Vorerkrankungen - viele der Jüngeren sind heute z.B. Allergiker oder Asthmatiker.“

Nur zur Information: ca. 22% unserer Mitglieder sind über 61 Jahre alt und somit Risikopersonen, bei den Übungsleiter/innen ist etwa ein Drittel betroffen – und dies, ohne Vorerkrankungen bei den Jüngeren betrachtet zu haben.

Bevor wir uns aber mit Überlegungen zum Wiedereinstieg befassen, muss einerseits zunächst noch geklärt werden, wie sich die derzeitigen Vorgaben für die Kontaktbeschränkungen (max. Angehörige zweier Haushalte) mit den Teilnehmerzahlen einer Sportgruppe (z.B. mehr als 8 Personen) in Einklang gebracht werden können, andererseits abgewartet werden, mit welchem Konzept und unter welchen Rahmenbedingungen die Kommune die Sportstätten freigibt.

Wie also könnten wir starten, wenn diese Fragen geklärt und die erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen sind.

  1. Wir können relativ zeitnah mit Outdoor-Angeboten wie Nordic Walking und Lauftreff sowie Angebote von Wanderungen starten, wenn die Übungsleiter dafür Sorge tragen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.
  2. Gedacht werden kann an die Verlagerung bestimmter Angebote ins Freie, z.B. Da natürlich mehrere Vereine in diese Richtung denken, muss dies zeitlich abgestimmt werden – dies könnte Aufgabe des Stadtsportverbandes sein.
  3. Eine zeitnahe Rückkehr in den Hallenbetrieb sehe ich aus verschiedenen Gründen als besonders schwierig an und denke, dass hier Einzelfallregelungen erforderlich sein werden.
    Grund sind die problematischen Rahmenbedingungen. Dazu zählen: nur wenige Toiletten und Waschbecken (Kaltwasser und Seife), kein Desinfektionsmittel, Duschen gesperrt, Umkleiden nicht nutzbar und verwendete Handgeräte müssen anschließend desinfiziert werden.
    Wer desinfiziert die Matten und Geräte, die von mehreren Gruppen/Vereinen genutzt werden?
    Müssen wir die Gruppen verkleinern? Brauchen wir größere zeitliche Abstände beim Wechsel der Gruppen? Wer desinfiziert die Geräte? Wer stellt das Desinfektionsspray?
    Können wir überhaupt Kindergruppen bedienen – Abstandsregeln und Hygieneregeln können dort kaum kontrolliert eingehalten werden; Kinder unter 12 Jahre nur mit Begleitperson – nicht realisierbar.
    Und sicher gibt es noch viele weiter offene Fragen.

Es ist aber denkbar, dass – vielleicht schon im Juni – für die eine oder andere Gruppe die Möglichkeit besteht, den Sportbetrieb in der Halle unter besonderen Bedingungen wieder aufzunehmen. Vielleicht können sogar einige Wochen der Sommerferien für den Vereinssport zur Verfügung gestellt werden. Derartige Maßnahmen müssen aber zwischen dem Vorstand in Person der Organisationsleiterin Sportbetrieb, der/dem Übungsleiter/in und den Teilnehmern klar abgestimmt sein.

  1. Wie es mit dem Schwimmbetrieb weitergeht, ist aus meiner Sicht völlig offen. Nach Plan der Landesregierung können die Schwimmbäder ab dem 30. Mai wieder geöffnet werden. Ich gehe davon aus, dass die Kommune dem folgen wird. Noch kennen wir aber nicht die Auflagen. Erst wenn diese bekannt sind, können wir weiter Entscheidungen treffen.
  2. Bleiben noch die Problemgruppen.
    Hierzu zählen die Hochbetagten- und die Seniorengruppen, im Reha-Sport-Bereich die Lungensportgruppe, die MS-/Schlaganfallerkrankten, die Behinderten und im Grunde auch die Herzsportgruppen und die Psychomotorikgruppen sowie mit Einschränkungen die Orthopädie-Gruppen. Hier müssen wir größte Vorsicht walten lassen. Wir werden prüfen müssen, inwieweit den aktuellen gemeinsamen Empfehlungen des LSB und des BRSNW Rechnung getragen werden kann und uns natürlich mit den betreuenden Ärzten abstimmen. Ich habe allerdings wenig Hoffnung, dass wir hier zeitnah Lösungen finden.

Sie sehen, die Exit-Strategie hält uns einige Hürden bereit, aber gemeinsam werden wir sie – mit Augenmaß und stets angepasst an die allgemeine Entwicklung – überwinden. Es wird aber auf längere Sicht nicht mehr den Sportbetrieb geben, wie wir ihn aus der Vergangenheit kennen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen die aktuelle Lage deutlich machen können und Ihnen einen Eindruck vermittelt, wohin die Reise geht. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen noch keine konkreten Einstiegstermine für die einzelnen Angebote nennen kann. Wir werden aber, sobald sich hier etwas ergibt, dies frühzeitig auf der Homepage bekanntgeben und es werden sich dann auch die Übungsleiter an die Gruppe wenden.

Wir sind der Verein für Fitness und Gesundheitssport und deshalb steht Gesundheit bei uns an oberster Stelle – also auch Ihre Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Jürgen Hugenschmidt



Aktualisierung 16. April 2020, 10:00 Uhr

Gestern wurde die geltenden Kontakt­beschränkungen grund­sätzlich bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Der Schulbetrieb soll ab 4. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden - zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikations­relevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
Wir gehen derzeit davon aus, dass mit der schrittweisen Öffnung der Schulen ab dem 4. Mai mit großer Wahrschein­lichkeit keine Freigabe des allgemeinen Sport­betriebes zu erwarten ist. Daher werden wir den Sportbetrieb des VFG Meckenheim „bis auf Weiteres“ aussetzen und die Entwicklung weiter beobachten.

Aktualisierung 6. April 2020, 10:00 Uhr

Mund-und NasenschutzVFG Übungsleiter und Schneider­meister Fouad Hasan fertigt für Vereins­mitglieder Mund-und Nasen­schutz in verschiedenen Größen an. - hier bestellbar zu VFG Konditionen.
Ganz klar: Ein selbst­genähter Mund- und Nasenschutz aus Stoff ist nicht vergleichbar mit einer professionellen FFP3-Maske. Ein einfaches Stück Stoff kann nicht schützen, wenn man mit Covid-19-Patienten arbeitet oder mit diesen in engem Kontakt ist. Aber: Eine selbst­genähte Maske kann helfen, andere vor Ansteckung zu schützen - zum Beispiel wenn man selbst infiziert ist, es aber nicht weiß.


Aktualisierung 5. April 2020, 19:00 Uhr

In einem gemeinsamen Schreiben des Landes­sport­bunds und des Behinderten- und Rehabi­litations­sport­verband Nord­rhein-West­falen sind wir informiert worden, dass seitens der Ersatzkassen und des DRV Verordnungen verlängert werden. Wir gehen davon aus, dass Primär­kassen und die Beihilfe­stellen folgen werden.
Auszug Schreiben LBS und BRSNW vom 26.03.2020 (Download)

Aktualisierung 23. März 2020, 17:00 Uhr

Unsere Übungsleiter haben für diese schwierige Zeit verschiedene Workouts für Zuhause zur Verfügung gestellt.
Sabine Habermann bringt Sie mit einem Strong by Zumba© Workout zu schwitzen, Eitel Issoukou zeigt einfache Dance- und Fitness-Workouts ...

Aktualisierung 13. März 2020, 14:00 Uhr

Der VFG Meckenheim setzt sein gesamtes Sportprogramm, ab sofort, erst einmal bis zum 19.04.2020 (einschließlich) aus.
Mitglieder werden gebeten, sich auf dieser Website regelmäßig zu informieren.

Aktualisierung 12. März 2020

Der VFG Meckenheim setzt seine Rehabilitations­sport­angebote „Lungensport“ (donners­tags, 17:30 - 18:30 Uhr), Sport für behinderte Kinder & Jugend­liche (mittwochs, 17:00 - 18:00 Uhr) und Sport für behinderte Erwachsene (mittwochs, 18:00 - 19:00 Uhr) vorerst bis zum Ende der Oster­ferien aus.
„Die Teilnehmer dieser Angebote gehören zur am stärksten gefährdeten Risiko-Gruppe.“ sagte Dr. med. Rainer Goldammer (), ehemaliger Abteilungs­leiter Rehabilitations­sport des VFG.
„Die Gesundheit und der Schutz unserer Mitglieder, Übungs­leiter/Gruppen­helfer und Ange­stellten steht für uns an erster Stelle. Im Vorstand haben wir daher in den letzten Wochen einen Maßnahmen­plan erarbeitet, den wir nun situations­gerecht aktivieren.“, erklärt Hans-Jürgen Hugenschmidt, 1. Vorsitzender des Vereins für Fitness und Gesundheits­sport Meckenheim e.V. Diese Maß­nahme wurde nach bekannt werden des ersten bestätigten Corona­virus-Fall in Meckenheim ausgelöst. Die Mitglieder des VFG Meckenheim werden gebeten, sich auf dieser Website regelmäßig zu informieren.

Liebe Sportler,

der Coronavirus hält uns gerade alle in Atem. Man liest und hört viel darüber, die Medien und vor allen Dingen die sozialen Netzwerke sind voll davon.
In erster Linie ist es sehr wichtig, dass wir in dieser Situation so gut es geht Ruhe bewahren und alles dafür tun, die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten. Tipps für Verhaltensempfehlungen finden Sie im Internet zur Genüge.


Aktuelle Informationen halten immer das Robert-Koch-Institut, das Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) und das Bundesgesundheitsministerium bereit.
In einer Video-Reihe gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus. Das Auswärtiges Amt stellt Informationen für Reisende zur Verfügung.

Von daher möchten wir Ihnen nach­folgenden Vorsichts­maßnahmen vor, im und nach dem Sport­betrieb nahe­legen

Händewaschen schützt!
Händewaschen schützt!

Die Hände sind die häufigsten Überträger von Krankheitserregern. Händewaschen schützt!

Die Hände kommen häufig mit Keimen in Kontakt und können diese auf alles übertragen, das anschließend angefasst wird. Beim Händeschütteln oder über gemeinsam benutzte Gegenstände können auch Krankheitserreger leicht von Hand zu Hand gelangen.
Berührt man mit den Händen dann das Gesicht, können die Erreger über die Schleimhäute von Mund, Nase oder Augen in den Körper eindringen und eine Infektion auslösen.

Hände schütteln vermeiden

Zwar wird der Handschlag von vielen immer noch als die ultimative Respektbekundung und damit als unverzichtbares Begrüßungsritual angesehen. Aber wer heute die Hand des Gegenübers fest umklammert, kann morgen schon krank sein. Dabei ist nicht die Berührung an sich das Problem, sondern die Gefahr, dass jemand davor in die eigene Hand gehustet oder einen kontaminierten Türgriff oder ähnliches angefasst hat. Die so übertragenen Viren könnten dann in die Atemwege gelangen, wenn man sich nach dem Handschlag ins Gesicht fasst.
(Im Internet kursieren schon die ersten Videos, in denen sich Spaßvögel beim „Wuhan-Shake“ zur Begrüßung mit den Füßen einen Kick geben oder einfach nur die Hände in der Luft reichen, ohne Kontakt.)

Hände schütteln vermeiden
Hände schütteln vermeiden

Hygiene beim Husten & Niesen

Schnupfen und Husten sind typische Krankheitszeichen vieler Atemwegsinfektionen. Beim Husten und Niesen werden über Speichel und Nasensekret unzählige Krankheitserreger versprüht und können durch eine Tröpfcheninfektion auf andere übertragen werden.

Beim Husten oder Niesen sollte möglichst kein Speichel oder Nasensekret in die Umgebung versprüht werden. Sich beim Husten oder Niesen die Hand vor den Mund zu halten, wird oft für höflich gehalten. Aus gesundheitlicher Sicht aber ist dies keine sinnvolle Maßnahme: Dabei gelangen Krankheitserreger an die Hände und können anschließend über gemeinsam benutzte Gegenstände oder beim Hände schütteln an andere weitergereicht werden. Um keine Krankheitserreger weiterzuverbreiten und andere vor Ansteckung zu schützen, sollten Erkrankte die Regeln der sogenannten Husten-Etiquette beachten, die auch beim Niesen gilt:

Auf erste Krankheitsanzeichen achten - Andere schützen

Dazu gehören vor allem Fieber, allgemeines Krankheitsgefühl, Husten Kopf-, Hals- und Gliederschmerzen. Wenn Sie sich krank fühlen, vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt einen Termin zum Gespräch und zur Diagnostik, um ein Ansteckungsrisiko für andere Patienten im Wartezimmer zu vermeiden.

Bei Krankheitsanzeichen bleiben Sie möglichst zu Hause, insbesondere bitten wir Sie nicht an unserem Sportangebot teilzunehmen. Versuchen Sie einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen zu halten, solange Sie unter Krankheitssymptomen leiden. Drehen Sie sich weg, wenn Sie husten oder niesen müssen. Verzichten Sie, wenn Sie erkrankt sind, auf Körperkontakt wie Händeschütteln, Umarmen, Küssen usw.

Händewaschen schützt!
Damit du gesund bleibst: Händewaschen
Damit sich keiner ansteckt: richtig husten und niesen
Damit sich keiner ansteckt: richtig husten und niesen

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