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| Notwehrrecht, was ist das? Strafgesetzbuch (StGB) - § 32 Notwehr
Juristische Sprache ist sehr präzise. Eine rechtmäßige Selbstverteidigung muss genau in diesem Rahmen erfolgen. Wir schauen uns die Voraussetzungen von hinten nach vorne an: A - Rechtlich Geschütztes Gut: Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Ehre B - Rechtswidrig: Der Eingriff, gegen den sich gewehrt wird, ist rechtswidrig, also nicht durch das Gesetz und Recht erlaubt. Gegen einen rechtmäßigen Eingriff kann man also keine Notwehr begehen. (Bsp.: Notwehr gegen Notwehr ist nicht zulässig; eine rechtmäßige Polizeimaßnahme ist auch nicht Notwehrfähig) C - Gegenwärtig: Gerade stattfindender, andauernder oder unmittelbar bevorstehender Angriff. Ist ein Angriff also beendet, gibt es danach keine Notwehr mehr!! Erlaubt ist demnach aber, einen unmittelbar bevorstehenden Angriff vorher zu verhindern! D - Erforderliche Verteidigung: Die Verteidigung sind alle Abwehrhandlungen, bei denen in ein Rechtsgut des Angreifers eingegriffen wird (Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit). Erforderlichkeit richtet sich nach den Mitteln des Verteidigers, NICHT nach dem angegriffenen Rechtsgut! Es ist also egal, ob es sich um ein simples Festhalten oder einen Schlag- und Tritthagel eines Angreifers handelt; stattdessen wird betrachtet, welche Möglichkeiten der Verteidiger hat, um den Angriff zu unterbinden. Einschränkungen gibt es davon jedoch in folgenden Fällen:
Fazit: Notwehr gilt nur unmittelbar vor oder während des Angriffs, sofort danach bereits nicht mehr! Einen sicher unmittelbar gleich erfolgenden Angriff darf man vorher verhindern. Man darf den Angriff für sich sicher beenden, aber den Angreifer nicht mehr schädigen, als dafür nötig. (Kein zu krasses Mißverhältnis zwischen Angriff und Verteidigung; gesunder Menschenverstand). Eine Pflicht, zurückzuweichen, sich zurückzuziehen ergibt sich aus dem Gesetz grundsätzlich nicht (Das Recht braucht dem Unrecht nicht weichen) - aus Sicht der Selbstverteidigung ist das in der Regel aber erheblich cleverer und macht sich auch vor Gericht besser (nicht vergessen: das Gericht muss auch überzeugt werden, dass alle Notwehrvorraussetzungen erfüllt sind!) |