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Für den Fall der Fälle – wir lassen Sie nicht im Regen stehen
Unsere Sportversicherung über die Sporthilfe NRW e.V. bzw. deren Versicherungspartner ARAG enthält folgende Sparten:
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Haftpflicht
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Unfall
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Krankenversicherung
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Rechtsschutz
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Umwelt-Haftpflicht
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Vermögensschaden
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Reisegepäck
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Vertrauensschaden
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Diese Kurzinformation ist nur ein Auszug aus dem Sportversicherungsvertrag und nicht verbindlich für den Versicherungsschutz. Der genaue Wortlaut des Versicherungsschutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sportversicherung entnommen werden.
Häufige Fragen:
Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler versichert?
Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlich tätigen Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer und beim VFG Meckenheim auch die Nichtmitglieder die bei versicherten Veranstaltungen.
Wenn etwas passiert, spricht man von einem "Unfall". Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal aber auch die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Unfall“ ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann.
In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.
Beispiele:
Haftpflicht
Ein frisches Talent ist beim Hallenfußball übers Ziel hinausgeschossen. Die beschädigte Glasscheibe zeugt von enormer Schusskraft. Der Eigentümer der Halle fordert, dass der Schaden ersetzt wird. Die Kosten für die Reparatur: 500 Euro.
Unfallschutz
In einem hitzigen Taekwondo Kampf verletzt sich jemand schwer. Die Folgen sind fatal: Kopf- und Rückenverletzung – es verbleibt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung von 50 Prozent. Die Reha-Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung erstrecken sich über mehrere Monate.
Rechtsschutz
Bei einem Auftritt unserer Jazz Dance Girls wird ein Mitglied von einem Besucher verletzt. Aufgrund der Schwere der Verletzung verlangt die Geschädigte zu Recht Schadenersatz. Doch der Besucher zeigt sich uneinsichtig. Die Kosten für den drohenden Rechtsstreit können bei über 1.000 Euro liegen.
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