SEPA-Basis-Lastschriftverfahren >> Beitragsordnung >> Satzung
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Mitgliederinformation zum SEPA-Basis-Lastschriftverfahren

SEPA steht für "Single Euro Payments Area" und verfolgt das Ziel, Zahlungsströme innerhalb der EU zu standardisieren und grenzüberschreitend zu vereinfachen.

Die Ihnen vielleicht noch bekannten nationalen Überweisungen und Lastschriften wurden gemäß EU-Verordnung zum 01.02.2014 durch das neue SEPA-Verfahren ersetzt.

Seit dem 01.01.2014 nutzt der VFG Meckenheim das SEPA-Verfahren.

Die Mandatsreferenz-Nummer:

Sie kennzeichnet eindeutig ein SEPA-Lastschriftmandat und hilft Ihnen zuzuordnen, wer von welchem Bankkonto abbucht und welches Vertragsverhältnis dafür zu Grunde liegt.   Als Mandatsreferenz-Nummer verwenden wir Ihre Mitgliedsnummer.

IBAN und BIC:

Europaweit einheitliche Bankverbindungen (IBAN und BIC) lösen die bisher in Deutschland übliche Kombination
aus Kontonummern und Bankleitzahl ab. Ihre für Einzüge genutzte Bankverbindung haben wir automatisch in das SEPA-Format umgewandelt.

Die Gläubiger-ID:

Die uns von der Deutschen Bundesbank zugeteilte Gläubiger-Identifikationsnummer lautet:

DE11ZZZ00000082803

Diese Gläubiger-ID weisen wir in allen Geschäftsschreiben mit Bankverbindung aus und sie werden ebenfalls bei jedem Beitragseinzug aufgeführt.

Bei Fragen zu SEPA empfehlen wir die offizielle Homepage >www.bundesbank.de.



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