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Zentrale Prüfstelle PräventionDie Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperations­gemeinschaft zur kassen­arten­über­greifenden Prüfung von Präventions­angeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V, vertreten durch die im jähr­lichen Wechsel geschäfts­führenden Verbände: Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V.

Anerkannt + Zertifiziert

Der VFG Meckenheim erfüllt die Qualitätsstandards für die Durchführung von Präventionssport und wird diese auch zukünftig gewährleisten


Im Interesse der Verwaltungseffizienz und der einheitlichen Anwendung des „Leitfadens Prävention” hat die Mehrzahl der Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention mit der Prüfung von Angeboten des individuellen Ansatzes einschließlich der Qualifikation von Anbieterinnen/von Anbietern auf Übereinstimmung mit den Kriterien dieses Leitfadens beauftragt.


Grundlagen

Die gesetzlichen Regelungen zur Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind §§ 20 Abs. 1 und 2 sowie 20a und 20b SGB V zu finden.


VFG Angebot:Autogenes Training (Anfänger)
Übungsleiter(in):Claudia Westhäuser


Zertifikat



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