Die Zentrale Prüfstelle Prävention ist eine Kooperationsgemeinschaft zur kassenartenübergreifenden Prüfung von Präventionsangeboten nach § 20 Abs. 1 SGB V, vertreten durch die im jährlichen Wechsel geschäftsführenden Verbände: Verband der Ersatzkassen e. V. und BKK Dachverband e. V.
Anerkannt + Zertifiziert
Der VFG Meckenheim erfüllt die Qualitätsstandards für die Durchführung von Präventionssport und wird diese auch zukünftig gewährleisten
Im Interesse der Verwaltungseffizienz und der einheitlichen Anwendung des „Leitfadens Prävention” hat die Mehrzahl der Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle Prävention mit der Prüfung von Angeboten des individuellen Ansatzes einschließlich der Qualifikation von Anbieterinnen/von Anbietern auf Übereinstimmung mit den Kriterien dieses Leitfadens beauftragt.
Grundlagen
Die gesetzlichen Regelungen zur Primärprävention, betrieblichen Gesundheitsförderung sowie Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sind §§ 20 Abs. 1 und 2 sowie 20a und 20b SGB V zu finden.