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Deutscher Behindertensportverband - ZertifizierungDer Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist innerhalb der "Sportfamilie" unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) der zuständige Fachverband für den Rehabilitationssport in Deutschland.

Anerkannt + Zertifiziert

Der VFG Meckenheim erfüllt die Qualitätsstandards für die Durchführung von Rehabilitationssport und wird diese auch zukünftig gewährleisten


Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist innerhalb der "Sportfamilie" unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) der zuständige Fachverband für den Rehabilitationssport in Deutschland. Zu den Aufgaben des DBS gehört es, die den Rehabilitationssport regelnden Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern zu verhandeln und abzustimmen. Die Landesverbände des DBS bilden die Heimat der Vereine in den verschiedenen Bundesländern und sind für die Umsetzung des Rehabilitationssports zuständig (Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfallen e.V.). So gehört es u.a. zu ihren Aufgaben die Rehabilitationssportgruppen in den Vereinen anzuerkennen und damit die Grundlage für die Möglichkeit der Abrechnung mit den Krankenkassen zu schaffen. Sie sind der erste Ansprechpartner, um Vereine kompetent zu beraten, die im Deutschen Behindertensportverband und seinen Landesverbänden organisiert sind. Die Vereine bilden die Basis für den Rehabilitationssport in Deutschland. In derzeit ca. 4.800 Vereinen werden eine Vielzahl von Sportangeboten in Rehabilitationssportgruppen vorgehalten, die von qualifizierten Übungsleitern Rehabilitationssport geleitet werden.


Grundlagen

Die Grundlage für die Durchführung des Rehabilitationssports in Deutschland bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Im § 44 Abs.1, 3 ist der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen" verankert, der auch Übungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen, die der Stärkung des Selbstbewusstseins dienen, beinhaltet. Den "Rahmen" für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Januar 2011. Spezielle Regelungen für den Bereich des Herzsports finden Sie in den Empfehlungen zum Herzsport. In diesen Vereinbarungen, die auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) mit den Rehabilitationsträgern geschlossen wurden, finden Sie Aussagen zu Themen wie Gruppengröße, Übungsleitung, Anerkennung von Gruppen etc. Alle durch die Landesverbände des Deutschen Behindertensportverbandes anerkannten Rehabilitationssportgruppen werden nach einem einheitlichen Anerkennungsverfahren anerkannt, das zum 01.01.2007 bundesweit eingeführt wurde. Das bundesweite Anerkennungsverfahren bildet die Grundlage für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung des Rehabilitationssports in Deutschland.


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