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Für den Fall der Fälle – wir lassen Sie nicht im Regen stehen


Wichtig zu wissen:
Wer nor­maler­weise ohne Mitglied­schaft an Sport­kursen oder Probe­trainings teil­nimmt, hat keinen persön­lichen Ver­sich­erungs­schutz.

Nicht so beim VFG Mecken­heim!
Der VFG Meckenheim bietet seinen Mitgliedern, Übungsleitern, Mitarbeitern und auch Nichtmitgliedern (die am Sportangebot teilnehmen – „schnuppern“, Probetraining, Teilnahme an offenen Kursen) einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Unsere Sport­versicherung über die Sport­hilfe NRW e.V. bzw. deren Versicherungs­partner ARAG enthält folgende Sparten:

Haftpflicht
  • Schutz vor Schaden­ersatz­ansprüchen
  • Beispiels­weise wenn fahrlässig ein Sport­gerät in der Halle beschädigt
Unfall
  • Schließt sporttypische Risiken ein (beispielsweise eine Verletzung im Training) und gilt in Ergänzung zur privaten Vorsorge
  • Invalidität und Todesfallleistungen
  • Krankenhaustagegeld
  • Serviceleistungen (z.B. Krankentransport)
  • Reha-Unterstützung
Krankenversicherung
  • Es werden zum Beispiel Kosten ersetzt, wenn Zähne oder Brillen zu Schaden kommen
  • Der Versicherer ersetzt entstandene Kosten grundsätzlich nur nach Vorleistung anderer Leistungsträger (zum Beispiel gesetzliche oder private Kranken- oder Unfallversicherungen).
  • Hinweis: Es handelt sich um eine ergänzende „Krankenversicherung“, die die persönliche Krankenversicherung nicht ersetzen kann.
Rechtsschutz
  • Schaden­ersatz-Rechts­schutz
  • Straf-Rechts­schutz
  • Ordnungs­widrig­keiten-Rechts­schutz
Umwelt-Haft­pflicht
  • Werden Umwelt­schäden verursacht, werden Kosten bis zu 3 Mio. Euro übernommen
Vermögens­schaden
  • Werden Vermögens­schäden außerhalb des Vereins verursacht, besteht ein Schutz von bis zu 35.000 Euro
Reisegepäck
  • Bis zu 2.500 Euro je Reiseteilnehmer bei versicherten Auslandsreise
Vertrauensschaden
  • Ersatz des Schadens, wenn Geldwerte wie Bargeld durch Vertrauenspersonen beispielsweise veruntreut werden

Diese Kurz­information ist nur ein Auszug aus dem Sport­versicherungs­vertrag und nicht verbindlich für den Versicherungs­schutz. Der genaue Wortlaut des Versicherungs­schutzes kann dem jeweils gültigen Merkblatt zur Sport­versicherung entnommen werden.

Häufige Fragen:

Sind in der Sport­versicherung nur unsere aktiven Sportler versichert?
Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehren­amtlichen oder haupt­amtlich tätigen Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampf­richter sowie die Helfer und beim VFG Meckenheim auch die Nicht­mitglieder die bei versicherten Veranstaltungen.

Wenn etwas passiert, spricht man von einem "Unfall". Manchmal ist für den Schaden die Unfall­versicherung, manchmal aber auch die Haftpflicht­versicherung zuständig. Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Unfall“ ist in der Sport­versicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körper­schaden aus der Sport­unfall­versicherung beanspruchen kann.
In der Haftpflicht­versicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schaden­fall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird.

Beispiele:

Haftpflicht
Ein frisches Talent ist beim Hallen­fußball übers Ziel hinaus­geschossen. Die beschädigte Glasscheibe zeugt von enormer Schusskraft. Der Eigentümer der Halle fordert, dass der Schaden ersetzt wird. Die Kosten für die Reparatur: 500 Euro.

Unfallschutz
In einem hitzigen Taekwondo Kampf verletzt sich jemand schwer. Die Folgen sind fatal: Kopf- und Rückenverletzung – es verbleibt eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung von 50 Prozent. Die Reha-Maß­nahmen zur beruflichen Wieder­eingliederung erstrecken sich über mehrere Monate.

Rechtsschutz
Bei einem Auftritt unserer Jazz Dance Girls wird ein Mitglied von einem Besucher verletzt. Aufgrund der Schwere der Verletzung verlangt die Geschädigte zu Recht Schadenersatz. Doch der Besucher zeigt sich uneinsichtig. Die Kosten für den drohenden Rechtsstreit können bei über 1.000 Euro liegen.

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