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Reintegration in die GesellschaftReha-Sport: eine wichtige Säule zur Reintegration in die Gesellschaft

Rehabilitationssport

Sport trotz(t) Handicap

Neben dem Spaß an der Bewegung und dem geselligen Zusammensein fördert Sport die Fitness und Mobilität und hilft, im Leben selbständiger zu sein. Der ärztlich verordnete Rehabilitationssport ist eine wichtige Säule zur Reintegration in die Gesellschaft. Doch auch gerade über die ärztlich verordnete Zeit hinaus ist es wichtig „am Ball zu bleiben“.


Es gibt eine Vielzahl an Sportangeboten

Häufig weisen Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke eine ausgeprägte körperliche Inaktivität mit einer Vielzahl negativer Folgen auf. Deshalb ist körperliche Aktivität gerade für Menschen mit einer Behinderung im Rahmen der Rehabilitation und Prävention über den Breitensport bis hin zum Leistungssport besonderes wichtig.
Und für die sportliche Betätigung gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Angeboten, so dass Menschen mit einem Handicap, nicht schon aufgrund ihrer Behinderung vom Sport ausgeschlossen sind.

Organisierter Sport für behinderte Menschen

Mehrere Organisationen, darunter der Deutsche Behinderten-Sportverband e.V. (DBS), der Deutsche Rollstuhlsportverband e.V. (DRS)  u.v.m., bieten speziell für Menschen mit Behinderung ausgerichtete Sportangebote an. Die Ausrichtung der Gruppen ist vielfältig. Die Bandbreite reicht vom Rehabilitations- über Breiten- bis hin zum Wettbewerbs- und Leistungssport.
Zudem finden Menschen mit Handicap auch in "herkömmlichen" Sport adäquate Angebote. Aber auch außerhalb des Vereins gibt es mittlerweile viele Angebote zum Beispiel in Form von Skikursen, Sportfreizeiten, Sportfesten oder Handbikerennserien.
Viele Sportarten darunter Tanzen oder andere Angebote des VFG Meckenheim weisen zudem einen integrativen Charakter auf, so dass das Sporttreiben mit Freunden oder Familienmitgliedern (wieder) möglich wird.

Individuelle Sporttauglichkeit ärztlich überprüfen lassen!

Beachtet werden sollte bei der Auswahl der individuell geeigneten Sportarten, dass die Funktionseinschränkungen unter körperlicher Belastung durch die Behinderung und das Belastungsprofil der jeweiligen Sportart berücksichtigt werden müssen. Insbesondere der behandelnde Arzt sollte hierfür vor einer Sportaufnahme konsultiert werden.

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport ist eine ergänzende Leistung zur Rehabilitation. Mit den Mitteln des Sports und sportlicher Spiele werden in der Gruppe Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen.
Rehabilitationssportgruppen gibt es für viele verschiedene Indikationen. Die Gruppen werden von speziell ausgebildeten Fachübungsleitern geleitet und durch Ärzte betreut. Die Gruppe spielt dabei eine große Rolle, denn der Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben, ist besonders wichtig und unterstützt positiv den Prozess und das Erreichen des Ziels der Rehabilitation sowie dessen Sicherung.

Definition Rehabilitationssport:

„(…) wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten." (Zitat: Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003)

Indikationen:

Rehabilitationssport

Rehabili­tations­sport­gruppen gibt es zu vielen verschiedenen Indika­tionen. Zu diesen gehören u.a.:

  1. Sport für Wirbelsäulenerkrankte
  2. Sport für Osteoporoseerkrankte
  3. Sport für Morbus Bechterew
  4. Sport für Parkinson
  5. Sport für Multiple Sklerose
  6. Sport für periphere arterielle Verschlusskrankheiten
  7. Sport für Diabetes
  8. Sport für Herzerkrankungen
  9. Sport für Krebserkrankte
  10. Sport für Inkontinenz
  11. u.v.m.

Verordnung:

Rehabilitationssport wird ärztlich verordnet. Ob Sie Rehabilitationssport betreiben können, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt mitteilen. Dieser kann bei entsprechender Diagnose den Rehabilitationssport verordnen. Mit dieser Verordnung gehen Sie dann zu Ihrer Krankenkasse und lassen sich diese genehmigen. Wenn Ihre Krankenkasse zugestimmt hat, können Sie sich eine Rehabilitationssportgruppe in Ihrer Nähe auswählen, die für Ihre Indikation in Frage kommt.

Rehabilitationssportgruppen:

Bei der Suche nach geeigneten Gruppen können wir Ihnen weiterhelfen. Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) ist der zuständige Fachverband für den Rehabilitationssport unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) in Deutschland. Zu den Aufgaben des DBS gehört es, die den Rehabilitationssport regelnden Vereinbarungen mit den jeweiligen Partnern zu verhandeln und abzustimmen. Die Landesverbände des DBS bilden die Heimat der Vereine in den verschiedenen Bundesländern und sind für die Umsetzung des Rehabilitationssports zuständig.

Rehabilitationssport

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für den Rehabilitationssport bildet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX.

Darin ist in § 44 Abs.1, 3 der "ärztlich verordnete Rehabilitationssport in Gruppen" verankert. Den "Rahmen" für die Umsetzung des Rehabilitationssports bildet die Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining vom 01. Oktober 2003 in der Fassung vom 01.01.2007. Diese wird von den gesetzlichen Krankenkassen, den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte, den Trägern der Kriegsopferversorgung und dem Bundesselbsthilfeverband für Osteoporose e.V., dem Deutschen Behindertensportverband e.V., der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e.V., der Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.V. unter Beteiligung und Beratung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des Weibernetzes e.V. geschlossen. Sie regelt u.a. die Gruppengrößen, die Dauer des Rehabilitationssports, die Anerkennung von Gruppen etc.


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